Art. 346 OR; immediate dismissal for important cause in employment law: an attempted bribery by an employee may constitute an important reason for immediate termination even if the attempt remains unconsummated. For a managerial office, the employer may rely on a serious loss of confidence in the employee's honesty and reliability; it is not necessary that the bribery be successful or that a criminal offence be fully established. The decisive factor is whether, in view of the position and the nature of the conduct, continuation of the employment relationship can no longer reasonably be expected (consid. 2).
gesagt habe, es komme ihm auf 100 Fr. nicht an; er wolle gerne 100 Fr. geben, wenn er die fragliche Stelle haben könnte. Allerdings hat der Kläger im Anschlusse hieran erklärt, er habe dem Dändliker persönlich nichts versprochen; es liegt aber auf der Hand, daß jene Äußerung, er wolle gerne 100 Fr. geben, wenn er die Stelle erhalte, unter den obwaltenden Umständen vernünftigerweise keine andere Bedeutung als diejenige einer Of ferte an Dändliker haben konnte. Ist somit an Hand der Akten als erstellt zu betrachten, daß der Kläger das Vorstandsmitglied Dändliker zu bestechen versucht hat, so folgt daraus, daß im vorliegenden Falle in der Person des Dienstpflichtigen ein wichtiger Grund vorhanden war, welcher den Dienstherrn berechtigte, sofort im Sinne von Art. 346 OR den Dienstvertrag aufzuheben. Denn durch das Vorgehen des Klägers mußte, wenn es auch beim Bestechungs versuch geblieben ist, doch das Vertrauen des Dienstherrn in dessen Redlichkeit und Ehrlichkeit beträchtlich erschüttert werden, so daß dem Beklagten nicht zugemutet werden konnte, den Kläger auf dem verantwortlichen Posten eines Verwalters zu belassen. 4. (Abweisung des Standpunktes, es liege ein Delikt des Be klagten vor. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Handels gerichtes des Kantons Aargau vom 22. März 1904 wird gut geheißen und die Klage abgewiesen.