Art. 93 SchKG; wage garnishment and disputed salary claims; inadmissibility of noven before the Federal Court. In proceedings under the Debt Enforcement and Bankruptcy Act, the supervisory authority must confine itself to determining the garnishable amount on the basis of the record and may not adjudicate substantive civil-law disputes as to whether a claimed salary advance has already reduced the debtor's claim. A creditor may request garnishment of the full asserted claim, including amounts contested by the employer or debtor, in order to preserve the claim pending judicial determination. New factual allegations or supporting documents not contained in the cantonal record are inadmissible before the Federal Court.
Der Rekursgegner Sonnenthal beantragt Abweisung des Re kurses und Bestätigung des angefochtenen Entscheides. Die Schuldbetreibungs und Konkurskammer zieht in Erwägung:
lässige Pfändung bestrittener (zukünftiger Forderungsansprüche und bildet diese Pfändung gerade die rechtliche Grundlage, um nachher dem Berechtigten eine richterliche Feststellung des Bestandes dieser Ansprüche zu ermöglichen. Danach hätte der Rekurrent das Recht, zu verlangen, daß außer den nach dem Entscheid der Vor instanz gepfändeten 10 Fr. pro Monat noch die weiteren vom Arbeitgeber infolge des Vorschusses bestrittenen 60 Fr. pro Monat voll gepfändet würden. Da er aber im ganzen nur 60 Fr. zu pfänden verlangt, rechtfertigt sich, seinem Begehren entsprechend, die Erweiterung der Pfändung über die 10 Fr. hinaus nur um 50 Fr. von den genannten streitigen 60 Fr. Demnach hat die Schuldbetreibungs und Konkurskammer erkannt: Der Rekurs wird im Sinne der Erwägung 3 hievor begründet erklärt, im übrigen abgewiesen.