Art. 59 BV; conversion of costs into detention; debt imprisonment abolished. Investigation and subsistence costs imposed on a person released as only suspected of the offence do not have the character of a criminal sanction; they are a procedural consequence of having caused the investigation. Such costs may not be transformed into deprivation of liberty or prison work-off, since this would in substance amount to forbidden debt imprisonment (consid. 1). In criminal matters, federal appellate review is excluded save for limited exceptions; ancillary questions outside the admissible scope are not decided in the same proceeding (consid. 2).
Da A. Egloff als verdächtig von der Instanz entlassen, somit der eingeklagten Brandstiftung nicht schuldig befunden wor den ist, so konnte derselbe wegen jenes Verbrechens auch nicht
bestraft werden und hat daher die Kostenauflage keineswegs den Charakter einer Strafe, sondern erscheint lediglich als Folge des Umstandes, daß die Untersuchung durch Egloff verschuldet wor den ist. Gemäß wiederholten Entscheidungen des Bundesgerichtes (abgedruckt in der amtlichen Sammlung der bundesgerichtlichen Entscheidungen, Bd. I, N° 63 und 64) können daher jene Kosten nicht in Verhaft umgewandelt werden, indem ein solcher Verhaft als Schuldverhaft betrachtet werden muß, welcher durch Art. 59 Lemma 3 der Bundesverfassung abgeschafft worden ist. 2. Was die beiden übrigen Fragen betrifft, welche Petent an in das Bundesgericht gestellt hat, so befindet sich letzteres nicht der Lage, dieselben zu beantworten; immerhin mag bemerkt wer den, daß, da die Rechtsprechung in Strafsachen mit wenigen Ausnahmen, von denen hier keine zutrifft, ausschließlich den Kantonen zusteht, eine Weiterziehung des kantonsgerichtlichen Urtheils an das Bundesgericht nicht statthaft ist. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Die Beschwerde ist begründet und daher das Urtheil des Kan tonsgerichtes von Uri, soweit Albrik Egloff durch dasselbe ver pflichtet wird, die Untersuchungs- und Atzungskosten in der Straf anstalt abzuverdienen, als verfassungswidrig aufgehoben.