Art. 92 Ziff. 4 SchKG; exempt property and proceeds from its sale: sale proceeds retain competence character only if they continue to replace the exempt object as an indispensable means of support for the debtor and, where relevant, the family. Where the debtor no longer fulfills a duty of support and the funds are intended for another purpose, in particular litigation expenses for a divorce, indispensability is lacking and exemption is denied (consid. 1).
er in keiner Weise an Stelle des veräußerten Kompetenzstückes die Funktionen eines dem Schuldner und seiner Familie zum Unterhalte unentbehrlichen Vermögensstückes versieht. Derart liegt aber der Fall hier: Gegenüber seiner Familie übt der mit ihr in Unfrieden lebende Rekurrent eine Unterstützungspflicht nicht mehr aus und kann auch selbst nicht behaupten, daß er zur Ausübung einer solchen Pflicht den streitigen Betrag beanspruchen wolle. Daß der Betrag aber für seinen persönlichen Unterhalt ein unumgäng lich notwendiger Ersatz des veräußerten Kompetenzstückes sei, ist nicht nur in keiner Beziehung dargetan, sondern muß geradezu als ausgeschlossen angesehen werden, angesichts der (als akten mäßig erwiesen anzusehenden) Erklärung des Rekurrenten vor erster Instanz, er gedenke das Geld zur Durchführung seines Ehescheidungsprozesses zu verwenden. Demnach hat die Schuldbetreibungs und Konkurskammer erkannt: Der Rekurs wird abgewiesen.