Waiver of exempt property by third person is not binding

BGE 28 I 203Amtliche Sammlung des Bundesgerichts (BGE) / Band I23.05.1902Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In a debt-enforcement matter, the court held that a waiver of the exempt character of seized items must come from the debtor himself or from a duly authorized representative. The debtor’s wife, who was merely present at the seizure, could not bind him absent proof that she was transmitting his will or acting under special authority. Her declaration was therefore ineffective, and the debtor remained entitled to invoke the exempt status of the property.

Omnilex-Regeste

Waiver of statutory rights against enforcing creditors requires an expression of will by the entitled debtor himself; a declaration by a third person present at the seizure binds the debtor only if that person is shown to be specially authorized to transmit or substitute the debtor’s will. Mere absence of the debtor from the seizure does not suffice to infer such authority. Where no special mandate or other circumstances establishing representation are proved, the third person’s waiver is ineffective and the debtor may later invoke the exempt character of the seized items.

Gesamter Gesetzestext

  1. Auszug aus dem Entscheid vom 23. Mai 1902 in Sachen Konkursamt Rorschach. Verzicht auf die Geltendmachung der Kompetenzqualität gepfändeter Gegenstände, ausgesprochen nicht durch den Schuldner, sondern durch eine der Pfändung beiwohnende dritte Person (i. c. die Ehefrau des Schuldners) für den Schuldner verbindlich? Aus den Gründen: Ob die Beschlagnahme der Kompetenzstücke aufrecht zu erhalten sei, hängt einzig davon ab, ob ein rechtsgültiger Verzicht auf Geltendmachung der Kompetenzqualität vorliege. Die kantonale Aufsichtsbehörde verneint dies, weil die Ehefrau des Schuldners die einen solchen Verzicht erklärt hatte, nach st. gallischem ehe lichen Güterrecht handlungsunfähig und zur Vertretung ihres Ehemannes nicht befugt sei. Hiezu ist zu bemerken: Die Frage stellt sich allgemein so, ob und inwieweit eine Person, die statt des Schuldners einer Pfändung beiwohnt, in einer für letzteren verbindlichen Weise Kompetenzstücke in die Pfändung geben könne. Dabei ist zu beachten, daß hierin ein Verzicht auf bestimmte Rechte liegt, die dem Schuldner gegenüber den betreibenden Gläu bigern oder im Falle des Konkurses gegenüber der Gesamtheit

seiner Gläubiger gesetzlich eingeräumt sind. Zu einem solchen Ver zicht ist nach bekannter Regel eine ausdrückliche oder stillschweigende Willenserklärung des Berechtigten, hier also des Schuldners selbst, erforderlich. Die Erklärung eines Dritten bindet letzteren nur, wenn derselbe kraft eines besondern Verhältnisses befugt erscheint, ent weder den Verzichtswillen des Schuldners zu übermitteln, oder seinen Willen an Stelle des Vertretenen zu setzen. Der Umstand allein nun, daß der Schuldner einer Pfändung nicht persönlich beiwohnt, genügt nicht, um anzunehmen, daß zwischen ihm und der Person, die für ihn bei der Pfändung anwesend ist, ein Ver tragsverhältnis bestehe. Hiezu müßten vielmehr im einzelnen Falle noch andere Umstände kommen, die das Bestehen eines solchen Verhältnisses erkennen ließen. Solche liegen hier nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, daß die Ehefrau einfach den Willen ihres Ehe mannes zum Ausdruck brachte, und ebensowenig, daß kraft be sonderen Auftrags oder einer allgemeinen Ermächtigung die Ehe frau berechtigt gewesen wäre, ihren Mann in der Willenserklärung zu vertreten. Ihre Erklärung ist daher für den Schuldner un verbindlich, und dieser konnle darüber hinweg die Kompetenzqualität der fraglichen Gegenstände geltend machen.

Schlagwörter

debt enforcementseizureexempt propertyrepresentationwaiverauthorization

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a waiver of the exempt status of seized property declared by a third person present at the seizure binds the debtor.

Extrahierter Entscheid

No. Such a waiver is effective only if expressed by the debtor himself or by a person specially authorized to transmit or substitute the debtor’s will. The wife’s declaration was therefore not binding on the debtor.

Extrahierte Begründung

A waiver of statutory rights against creditors requires the will of the entitled person, here the debtor. A third party can bind the debtor only if a special relationship shows authority to convey or replace that will. The mere absence of the debtor from the seizure does not establish such authority, and no additional circumstances showed that the wife merely expressed his will or was authorized to represent him.

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