BGE 2 I 231
BGE 2 I 231Bge05.06.1855Originalquelle öffnen →
C. Unterm 5. Juni 1855 hat der Große Rath von Basel ein Gesetz erlassen, durch welches der Kantonsrath ermächtigt wurde, dem oben erwähnten Konkordate beizutreten und weiter festgesetzt wurde, daß das kantonale Gesetz über Bestimmung der Viehhauptmängel aufgehoben sei und an seine Stelle die Vor¬ schriften des Konkordates treten. Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
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