BGE 15 I 101
BGE 15 I 101Bge15.06.1804Originalquelle öffnen →
tons Zürich durch Entscheidung vom 28. Dezember 1888 abge¬ wiesen. C. Gegen diese Entscheidung ergriff A. Ernst mit Beschwerde¬ schrift vom 31. Januar /1. Februar 1889 wegen Verletzung des Art. 61 B.=V. und der eidgenössischen Konkurskonkordate den staatsrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht, mit dem Antrage, das Bundesgericht möchte die Entscheidung des zürcherischen Kassa¬ tionsgerichtes vom 28. Dezember vorigen Jahres als verfassungs¬ widrig aufheben und die auf die erwähnten Bundesvorschriften gestützte Einrede des Rekurrenten im Sinne seiner vor den kan¬ tonalen Instanzen gestellten Anträge schützen, unter Kosten= und Entschädigungsfolge für die Gegenpartei. Er behauptet:
Das Bundesgericht zieht in Erwägung
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