Zusammenstoss zwischen Skifahrer und Pistenfahrzeug. Ein motorisiertes Raupenfahrzeug, mit dessen Hilfe Skipisten angelegt und unterhalten werden, fällt unter den Begriff des Motorfahrzeuges im Sinne von Art. 7 Abs. 1 SVG. Kausalhaftung des Halters bei Unfall auf der Skipiste (Art. 1 Abs. 1 SVG).