Waldqualität; Art. 1 Abs. 3 FPolV. Eine Garten- und Parkanlage liegt vor, wenn typische Parkbäume gepflanzt und andere für Gärten und Pärke typische Anlagen (Wege, Mäuerchen, Bänke) geschaffen wurden. Müssen die beiden Voraussetzungen kumulativ oder bloss alternativ gegeben sein? (Frage offen gelassen.)
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In der Gemeinde Davos liegen die zusammenhängenden Parzellen Nr. 2030 und 2031 mit einer Fläche von insgesamt 975 m2 am Seelein des "Château Bruxelles" im Gebiet "Tschuggen". Die Parzellen sind überwiegend mit Arven bestockt. Ihre Eigentümerin stellte am 1. Mai 1978 ein Gesuch um Bewilligung der Rodung der genannten Grundstückfläche zum Zwecke der Erstellung eines Wohnhauses. Die Regierung des Kantons Graubünden lehnte das Gesuch mit Entscheid vom 27. November 1978 ab. Hiegegen führt die Grundeigentümerin Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Aus den Erwägungen: