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200 2020 283 - Militärpflichtersatzabgabe Rückerstattung nach Nachholung des Dienstes, keine Verzinsung des Guthabens. Keine Diskriminierung ehemals doppelt untauglich eingestufter Wehrpflichtiger gemäss EMRK dank Dienst mit medizinischen Auflagen. | Omnilex