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100 2022 54 - Amtliche Bewertung / Allgemeine Neubewertung 2020 / Bewertung von Bauland / Verkehrswert als obere Grenze des amtlichen Werts / Keine Korrektur aufgrund eines einzelnen geringfügig unter dem amtlichen Wert liegenden Verkaufspreises | Omnilex