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100 2021 438 - Einkommenssteuer / Besteuerung nachträglich ausbezahlter IV-Renten / Steuerpflicht auch bei Verrechnung mit Sozialleistungen / Umrechnung auf 12 Monate zur Satzbestimmung gilt nur für Leistungen, die mehr als 12 Monate betreffen | Omnilex