C. Gerichtsentscheide 3237 3237 Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums {Notbedarf); Änderung per 1. Januar 1994 (für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt durch Beschluss der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 16. Dezember 1993) Erhöhung der monatlichen Grundbeträgebisher Fr. neu Fr. für einen alleinstehenden Schuldnera) im Haushalt Angehöriger lebend 845.-- 910.-b) nicht im Haushalt Angehöriger lebend 940.- 1’010.~ für ein Ehepaar oder zwei miteinander verwandte, eine Haushaltgemeinschaft (Familie) bildende erwachsene Personen 1 ’250.- 1 ’350.- Unterhalt der Kinderfür jedes Kindim Alter bis zu 6 Jahren 180.- 195.- von 6 bis 12 Jahren 255.- 275.»von 12 bis 16 Jahren 345.- 375.»von 16 bis 20 Jahren 435.- 470." Siehe auch AR GVP 1/1989 Nr. 3148; 2/1990 Nr. 3179 und 3/1991 Nr. 3198. 86