C. Gerichtsentscheide 3198 3198 Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf); Änderung per 1. April 1992 (für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt durch Beschluss der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 24. März 1992). Erhöhung der monatlichen Grundbeträgebisher Fr. neu Fr. für einen alleinstehenden Schuldnera) im Haushalt Angehöriger lebend 780.- 845.-b) nicht im Haushalt Angehöriger lebend 865.- 940.- für ein Ehepaar oder zwei miteinander verwandte, eine Haushaltgemeinschaft (Familie) bildende erwachsene Personen 1 ’160.— 1 ’250.- Unterhalt der Kinderfür jedes Kindim Alter bis zu 6 Jahren 165.— 180.- von 6 bis 12 Jahren 235.— 255.-von 12 bis 16 Jahren 325.- 345.-von 16 bis 20 Jahren 405.- 435.- Siehe auch AR GVP 1/1989 Nr. 3148, 2/1990 Nr. 3179. 107