Precontractual liability and nullity of illegal practice sale

ARGVP-1988-3030Obergericht04.01.1955

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The excerpt contains two Obergericht holdings. First, in lease negotiations, a party who negligently withholds information about material burdens or obstacles to the contract may incur damages for disloyal precontractual conduct, even without intent. Second, the sale of a nature-healing practice in the Canton of Bern was held void under Art. 20 OR because the practice’s illegal activity could not be a lawful object of sale; since the unlawful Brienz practice was treated as a main component of the transaction, the court concluded that the entire purchase agreement was null.

Omnilex-Regeste

Art. 2 Abs. 1 ZGB; precontractual liability for negligent disloyal conduct in contract negotiations; a party who opens and continues negotiations must disclose material impediments and avoid misleading the other side. Deliberate deceit is not required; grossly negligent failure to clarify relevant burdens may found damages liability (consid. 3029). Art. 20 OR; illegality of contractual object and total nullity under Art. 20(2) OR. Where an unlawful part of the transaction constitutes a main element of the agreement, the invalidity of that part entails nullity of the whole contract; the decisive criterion is whether the contract would have been concluded without the illegal component (consid. 3030).

Gesamter Gesetzestext

C. Gerichtsentscheide 3029, 3030 zelnen Falles ab. Ein doloses Verhalten wird nicht vorausgesetzt. Wer Ver­handlungen anbahnt und fortführt, ohne die Gegenpartei auf allfällige er­schwerende oder vertragshindernde Umstände hinzuweisen, haftet auch bei fahrlässig illoyalem Verhalten (BGE 105 II 79/80). Einzig bei Formbe­dürftigkeit eines Vertrages und bei Fahrlässigkeit beider Partner ergeben sich gewisse Vorbehalte (BGE 106 II42). Der vorliegende Mietvertrag war nicht formbedüftig. An sich kann ein Mietvertrag über ein Ladengeschäft formlos, d.h. mündlich oder durch blosses Übereinkommen in den tatsächlichen Belangen, abgeschlossen werden. Der Beklagte wusste von Anfang an, wie es um seinen Laden inX . stand und mit welchen Auslagen er ungefähr in Z. zu rechnen hatte; er wusste namentlich, dass zum jährlichen Mietzins noch der Zins und allen­falls eine Abzahlung für das Inventar zu leisten waren. Diese zusätzlichen Aufwendungen waren entsprechend der Abnützung auf 6-10% des An­schaffungswertes zu veranschlagen. Der Beklagte konnte sich jederzeit über diese Aufwendungen bei Dritten erkundigen. Wenn er diese Abklä­rungen unterliess oder erst unmittelbar vor dem Mietantritt vornahm, han­delte er grob fahrlässig gegen das Gebot des loyalen Verhaltens bei den Vertragsverhandlungen, d.h. gegen das Gebot, bei diesen Verhandlungen die legitimen Interessen des Partners zu respektieren und unbegründete Aufwendungen oder Auslagen zu vermeiden. Er machte sich damit scha­denersatzpflichtig (Art. 2 Abs. 1 ZGB). OGer 1.9.1981 (RBer 1981/82, S. 32) 3030 Kaufvertrag . Nichtigkeit eines Kaufvertrages, der eine Naturarztpraxis im Kanton Bern beschlägt, wo die Ausübung der Naturheiltätigkeit verboten ist (Art. 20 OR). Die Praxis des Beklagten umfasste unter anderem auch das Einzugsgebiet von Brienz. Da die Ausübung der naturärztlichen Praxis im Kanton Bern ge­setzlich verboten ist, war die Tätigkeit des Beklagten in Brienz trotz der Dul­dung durch die dortigen Gemeindebehörden illegal. Folglich konnte diese gesetzwidrige Tätigkeit mit all ihren gesetzwidrigen Beziehungen zwi­schen Naturarzt und Patient kraft Art. 20 Abs. 1 OR nicht zum Gegenstand eines Kaufvertrages gemacht werden. Da dies trotzdem geschah, greift die 383

C. Gerichtsentscheide 3030 Sanktion des Art. 20 OR Platz: Der Verkauf der Praxis in Brienz muss als nichtig betrachtet werden. Bis zu diesem Punkt sind sich die Parteien im Appellationsverfahren einig. Die Ansichten gehen nun aber darüber auseinander, ob diese Nichtig­keit des Verkaufs bezüglich der Brienzer Praxis die Totalnichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge habe oder nicht. Art. 20 Abs. 2 OR bestimmt, dass die Nichtigkeit einzelner Teile eines Vertrags dann zur Totalnichtigkeit führe, wenn anzunehmen sei, dass der Vertrag ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht abgeschlossen worden wäre. Es kommt mit andern Wor­ten darauf an, ob die Nichtigkeit einen Hauptpunkt oder nur einen Neben­punkt des Vertrages beschlage. Im Kaufvertrag werden die beiden Praxisteile Heiden und Brienz neben­einander erwähnt. Aus verschiedenen Prospekten und Anzeigen des Be­klagten geht hervor, dass er der Praxis in Brienz grosse Bedeutung zumass, erwähnte er doch seine Brienzer Patienten noch separat. Dem Kläger ge­genüber soll ersieh geäussert haben, sowohl die Praxis in Brienz wie dieje­nige in Heiden und den übrigen Gebieten der Schweiz böte je eine Existenz fürsich. Ein Hinweis darauf, dass der Kläger der Praxis in Heiden nicht über­mässiges Gewicht beilegte, besteht darin, dass er seinen Wohnsitz in Spei­cherund nicht in Heiden nahm. Wichtig war ihm vermutlich nur ein Wohn­sitz im Kanton Appenzell A.Rh., um von hieraus seine auswärtigen Patien­ten zu besuchen. Das deutlichste Indiz für die Bedeutung der Brienzer Pra­xis sind die Aufschriebe des Klägers in seinem Kassabuch. Während des er­sten halben Jahres seiner Praxisausübung nahm er aus der Brienzer Praxis viel mehr ein als aus seiner übrigen Tätigkeit. Es darf angenommen wer­den, dass er über diesen Sachverhalt bei Vertragsabschluss orientiert war, dass ihm der Beklagte Brienz als wesentlichen Bestandteil der Praxis ge­schildert hatte. Folglich betrachtet das Obergericht die Brienzer Praxis als Hauptbe­standteil des Kaufsobjektes; dann aber ist es gegeben, auf Totalnichtigkeit des Kaufvertrages zu schliessen. OGer 4.1.1955 (RBer 1954/55, S. 26) 384

Schlagwörter

precontractual liabilitynegotiationsdisclosure dutyillegalitynullitysale contractleasedamages

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a party is liable for negligent failure to disclose material obstacles during contract negotiations.

Extrahierter Entscheid

Yes. A party who initiates and continues negotiations without warning the other side of material impediments or extra costs may be liable even for merely negligent disloyal conduct.

Extrahierte Begründung

The lease was not subject to form; the defendant knew the relevant cost burden and could have checked it with third parties. By failing to clarify these burdens before moving in, he acted grossly negligently against the duty of loyal negotiation and caused recoverable damage.

Kernrechtsfrage

Whether the sale of a nature-healing practice operating illegally in Bern is void in whole or only in part.

Extrahierter Entscheid

The sale of the Brienz practice was void because its illegal activity could not be the object of a contract; because that part was a main element of the bargain, the entire sale contract is void.

Extrahierte Begründung

Art. 20 OR renders contracts void to the extent their object is unlawful. Under Art. 20(2) OR, total nullity follows if the invalid part is a main point of the agreement. The Brienz practice was of substantial importance to the parties, so the unlawful part infected the whole contract.

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