Recusal request against single judge must be filed at district court

ZSU.2013.50Zivilgericht / IV. Zivilkammer27.03.2013Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The applicant requested a fair trial and a new hearing before another judge, effectively seeking the recusal of the district court president. The Obergericht held that it lacked competence to decide the request. For a president of a collegial court, the recusal question is decided by the court itself without the challenged president. For a president acting as single judge, § 19 Abs. 1 lit. c EG ZPO cannot be applied if it would make the Obergericht the first and only instance. The request must instead be brought before the Bezirksgericht Aarau so that a double instance review is preserved.

Omnilex-Regeste

§ 19 Abs. 1 lit. c EG ZPO; recusal of a district court president acting as single judge; requirement of double-instance review under federal law. A cantonal provision on the Obergericht's competence to decide recusals may not be applied in a manner that would make the Obergericht the sole instance. Where the challenged president sits as single judge, the lacuna in cantonal court-organization law is to be filled by analogy with § 19 Abs. 1 lit. d EG ZPO, so that the court of first instance decides the recusal without the participation of the challenged judge and appellate review remains available (consid. 1).

Gesamter Gesetzestext

2013 Zivilprozessrecht 387 70 § 19 Abs. 1 lit. c EG ZPO. Keine Anwendung für Ablehnungsbegehren gegen einen Gerichtspräsidenten als Einzelrichter. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Zivilgericht, 4. Kammer, vom 27. März 2013 in Sachen J.B. (ZSU.2013.50). Aus den Erwägungen

1.

Die Gesuchstellerin hat in der Beschwerde beantragt, es sei ihr ein fairer Prozess zu gewähren und nochmals eine Anhörung unter Besetzung eines anderen Richters anzusetzen. Auf dieses Begehren kann nicht eingetreten werden, weil das Obergericht nicht die zuständige Instanz ist. Gemäss § 19 Abs. 1 lit. d EG ZPO entscheidet über den Ausstand des Gerichtspräsidenten eines Kollegialgerichts das Gericht unter Ausschluss des betreffenden Gerichtspräsidenten. Da nach Auffassung der Vorinstanz das weitere Verfahren in die Zuständigkeit des Gesamtgerichts fällt (Protokoll der Verhandlung vom 23. Oktober 2012 S. 5), ist das Ablehnungsbegehren beim Bezirksgericht Aarau zu stellen. Das wäre selbst dann der Fall, wenn der Gerichtspräsident als Einzelrichter zuständig wäre. Zwar bestimmt § 19 Abs. 1 lit. c EG ZPO, dass das Obergericht über den Ausstand des Gerichtspräsidenten als Einzelrichter entscheidet, doch wäre damit das Obergericht erste und einzige Instanz, was gegen Bundesrecht verstösse. Die Kantone sind seit dem 1. Januar 2011 verpflichtet, von wenigen nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, einen doppelten Instanzenzug zur Verfügung zu stellen, damit der Entscheid durch ein (hierarchisch übergeordnetes) kantonales Gericht als Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (BGE 138 III 41 Erw. 1.1; Klett, in: Niggli/Uebersax/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2011, Art. 75 N. 1 ff.). § 19 Abs. 1 lit. c EG ZPO darf daher für Ablehnungsbegehren gegen einen Gerichtspräsidenten als Einzelrichter nicht angewendet werden. Es besteht eine Lücke im kantonalen Gerichtsorganisationsrecht, welche mit einer bundesrechtskonformen Lösung durch die Gerichtsbehörde selbst

388 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2013 zu schliessen ist (Errass, in: Niggli/Uebersax/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2011, Art. 130 N. 32). Wie erwähnt, sieht § 19 Abs. 1 lit. d EG ZPO für den Fall des Ausstands des Gerichtspräsidenten eines Kollegialgerichts vor, dass das Gericht unter Ausschluss des betreffenden Gerichtspräsidenten über den Ausstand entscheidet. Diese Zuständigkeitsregelung kann in Analogie auf den Fall übertragen werden, in welchem der Gerichtspräsident als Einzelrichter amtet. Durch eine solche Auslegung der Bestimmungen über den Ausstand wird erreicht, dass das Bezirksgericht als erste Instanz und das Obergericht als Rechtsmittelinstanz über den Ausstand entscheiden und den Parteien ein doppelter Instanzenzug zur Verfügung steht (Entscheid der 3. Zivilkammer des Obergerichts ZVE.2011.29 vom 20. Februar 2012 Erw. 1). 71 Art. 326 Abs. 1 ZPO. Neue Anträge nach Säumnis im erstinstanzlichen Ve r f a h r e n . Aus dem Entscheid des Obergerichts, Zivilgericht, 4. Kammer, vom 2. April 2013 in Sachen A.K. AG gegen M.A.F. (ZSU.2013.61). Aus den Erwägungen

2.

Die Beklagte hat vor Vorinstanz keine Antwort eingereicht und keinen Antrag gestellt. Der Antrag in der Beschwerde, das Begehren der Klägerin um provisorische Rechtsöffnung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin abzuweisen, ist folglich neu. Damit ist die Frage gestellt, ob er unzulässig ist, was zur Folge hätte, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werden könnte, weil der erforderliche Antrag in der Sache fehlte (BGE 133 III 489). Die Frage ist zu verneinen. Säumnis der beklagten Partei bedeutet nicht Anerkennung der Klage, sondern führt lediglich zur Entscheidung nach Aktenlage ohne die Vorbringen der säumigen Partei (Art. 147 Abs. 2, Art. 223 Abs. 2 und Art. 234 Abs. 1 ZPO; Spühler/Dolge/ Gehri, Schweizerisches Zivilprozessrecht und Grundzüge des inter-

Schlagwörter

recusalsingle judgedouble instancejurisdictioncantonal procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the Obergericht had jurisdiction to decide a recusal request against a district court president acting as single judge.

Extrahierter Entscheid

The Obergericht was not the competent instance; the request had to be filed with the Bezirksgericht Aarau. Section 19(1)(c) EG ZPO may not be applied so as to make the Obergericht the first and only instance.

Extrahierte Begründung

Applying § 19(1)(c) EG ZPO to a single-judge recusal would violate federal law because the parties must have a double instance review. The gap in cantonal court-organization law is filled by analogy with § 19(1)(d) EG ZPO, which lets the court decide recusals of its president without the challenged judge.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.