Municipality’s standing to appeal in social assistance matters

WBE.2008.79bVerwaltungsgericht / 1. Kammer20.06.2008Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Administrative Court held that a participating authority may appeal only if it has its own interest or a special statutory right of appeal. The municipal council itself had no own interest, but the municipality of X., as the obligated residence municipality in social assistance matters, had a protected interest in the outcome and was therefore legitimized to appeal. The court also noted that remittal returns the case to the procedural stage before the annulled decision. Despite this, the court concluded that it could not enter the appeal against the procedural order.

Omnilex-Regeste

§ 58 Abs. 4 SPG i.V.m. § 38 Abs. 2 VRPG; Beschwerdelegitimation einer im Verfahren beteiligten Behörde oder Gemeinde in Sozialhilfesachen. Eine als Vorinstanz beteiligte Behörde ist nur beschwerdebefugt, wenn ihr ein eigenes Interesse zukommt oder eine besondere gesetzliche Beschwerdebefugnis besteht. Der Gemeinderat als Behörde hat regelmässig kein eigenes Interesse; die verpflichtete Wohnsitzgemeinde kann hingegen aufgrund eines schutzwürdigen eigenen Interesses beschwerdelegitimiert sein, wenn die gerügten Mängel zu einem für sie günstigeren Verfahrensausgang führen könnten (E. 2). Im Rückweisungsverfahren wird der frühere Verfahrensstand wiederhergestellt; der aufgehobene Entscheid entfaltet insoweit keine fortwirkende Verfahrenswirkung.

Gesamter Gesetzestext

2008 Verwaltungsrechtspflege 303

3.5.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht auf die vorliegende Beschwerde gegen den prozessleitenden Entscheid der Vorinstanz nicht eintreten darf. 54 Beschwerdelegitimation.

  • Beschwerdelegitimation der Gemeinde in Sozialhilfesachen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 20. Juni 2008 in Sachen Einwohnergemeinde X. gegen das Bezirksamt Aarau (WBE.2008.79). Aus den Erwägungen

2.

Die als Vorinstanz am Verfahren beteiligte Behörde kann nur dann Beschwerde führen, wenn sie ein eigenes Interesse hat oder ihr die Beschwerdebefugnis durch besondere Bestimmungen verliehen worden ist (§ 58 Abs. 4 SPG i.V.m. § 38 Abs. 2 VRPG; Michael Merker, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Kommentar zu den §§ 38-72 VRPG], Diss. Zürich 1998, § 38 N 205). Ein eigenes Interesse des Gemeinderats als Behörde ist nicht ersichtlich und wird in der Beschwerde auch nicht geltend gemacht (vgl. AGVE 1989, S. 307 f.). Hingegen handelt der Gemeinderat für die Einwohnergemeinde X. als verpflichtete Wohnsitzgemeinde i.S.v. § 6 Abs. 1 SPG. Letztere hat am Ausgang des Beschwerdeverfahrens ein schutzwürdiges eigenes Interesse, weil die vorgetragenen Rügen zu einem für sie günstigeren Verfahrensausgang führen könnten (AGVE 1990, S. 329 mit Hinweisen). Sie ist damit zur Beschwerdeführung legitimiert (vgl. zum Ganzen: AGVE 1991, S. 363). 55 Noven im Rückweisungsverfahren.

  • Eine Rückweisung bewirkt, dass das Verfahren in den Zustand vor Erlass des aufgehobenen Entscheids zurückversetzt wird.

Schlagwörter

standingmunicipalitysocial assistanceremandinterlocutory decisionprocedural law

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the municipality had standing to appeal the interlocutory decision in the social assistance case.

Extrahierter Entscheid

The municipal council as an authority had no own interest, but the municipality itself, as the obligated residence municipality, had a legally protected interest and therefore standing.

Extrahierte Begründung

A participating authority may appeal only if it has its own interest or if special provisions grant standing. No own interest of the council existed, but the municipality could be affected by a more favorable procedural outcome and was therefore entitled to appeal.

Kernrechtsfrage

Whether new allegations are admissible in remand proceedings.

Extrahierter Entscheid

A remand restores the proceedings to the state existing before the annulled decision.

Extrahierte Begründung

Because remittal places the case back in the procedural position prior to the annulled decision, the scope for new allegations is determined by that procedural reset.

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