WBE.2006.350•WBE.2006.350 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer vom 05.03.2007
WBE.2006.350Administrative / 2. Kammer05.03.2007
Mehrkosten auswärtiger Verpflegung. - Die Jahrespauschale von Fr. 3'000.-- stellt den maximal zulässigen Abzug dar, selbst wenn der Steuerpflichtige während mehr als 220 Tagen auswärts arbeitet.
86 Verwaltungsgericht 2007 23 Mehrkosten auswärtiger Verpflegung.