Standing in building-law appeals depends on proper objection

RRB Nr. 2017-000052Übriges Gericht25.01.2017Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Regierungsrat dealt with the preliminary question of standing in a building-permit appeal. The respondents argued that M. B. had not lodged a formally proper objection during the public notice period because her letter of 24 June 2015 contained no explicit request; alternatively, only the issue of water-distance had been raised in time. The decision addresses the rule that appeal standing in building matters presupposes a proper objection in the first-instance proceedings, while emphasizing that submissions by laypersons are not subject to excessive formal requirements.

Omnilex-Regeste

§ 42 Abs. 1 lit. a VRPG; § 4 Abs. 2 BauG; § 60 Abs. 2 BauV; Beschwerdelegitimation in Bausachen und Bedeutung der Einwendung: Die Beschwerdeberechtigung setzt grundsätzlich die formrichtige Beteiligung am erstinstanzlichen Auflage- und Einwendungsverfahren voraus. Der Streitgegenstand des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens wird durch die im Einwendungsverfahren gestellten Anträge begrenzt. An Einwendungen von Laien sind indessen keine überspannten formellen Anforderungen zu stellen; entscheidend ist, ob aus der Eingabe der Wille zur Anfechtung und die sachliche Betroffenheit hinreichend erkennbar sind (vgl. Erw. 1.1).

Gesamter Gesetzestext

2017 Verwaltungsrechtspflege 427 VII. Verwaltungsrechtspflege

90 § 42 Abs. 1 lit. a VRPG, § 4 Abs. 2 BauG und § 60 Abs. 2 BauV Die Beschwerdeberechtigung in Bausachen setzt voraus, dass sich die betreffende Person mittels einer formrichtige Einwendung am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt hat; die im Einwendungsverfahren gestellte Anträge bestimmen den Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren. An Laieneingaben sind jedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 25. Januar 2017 i.S. M.B. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen)/Gemeinderats W. (RRB Nr. 2017-000052) Aus den Erwägungen

1.

1.1 Im vorliegenden Verfahren stellt sich vorab die Frage der Beschwerdelegitimation: Die Beschwerdegegner R. und C.S. bestreiten die Beschwerdeberechtigung von M. B. (nachstehend: Beschwerdeführerin) und machen geltend, die Beschwerdeführerin habe sich innerhalb der Auflagefrist nicht formrichtig am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt, weil ihre Einwendung vom 24. Juni 2015 – trotz vermutungsweisem Hinweis auf die Formerfordernisse einer Einwendung in der Baugesuchspublikation – keinen Antrag enthalten habe; der Gemeinderat W. hätte daher auf die Einwendung gar nicht eintreten dürfen und die Berechtigung zur anschliessenden Beschwerdeführung sei verwirkt worden. Selbst wenn man aber zu Gunsten der Beschwerdeführerin von einem zumindest sinngemäss gestellten Antrag im Einwendungsverfahren ausgehen wolle, betreffe dieser ausschliesslich den Gewässerabstand; alle übrigen Punkte habe die Beschwerdeführerin verspätet – lange nach Ablauf der Ein-

Schlagwörter

standingbuilding permitobjectionformal requirementslayperson submissionsscope of appeal

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appellant was entitled to appeal in a building-law matter despite alleged defects in her objection during the first-instance procedure.

Extrahierter Entscheid

Standing in building matters requires participation in the first-instance procedure by a procedurally proper objection; however, lay submissions are not subject to overly strict formal requirements.

Extrahierte Begründung

The opposing parties argued the objection lacked a formal request and that later arguments were time-barred. The decision focuses on the requirement of prior participation and on the limited formalism applicable to laypersons.

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