Provisional nationality recognition does not end removal detention

HA.2005.00012Verwaltungsgericht / 2. Kammer11.03.2005Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The President of the Rekursgericht im Ausländerrecht held, in a detention review concerning K.A., that a Nigerian delegation's merely provisional recognition of the detainee as a Nigerian national did not create doubts as to the execution of removal. Since the prospect of removal remained feasible, no ground existed to terminate the detention. The challenge by the Migrationsamt was therefore unsuccessful and the detention remained in force.

Omnilex-Regeste

Ausschaffungshaft; Haftbeendigungsgrund: Die nur provisorische Anerkennung der Staatsangehörigkeit durch eine ausländische Delegation lässt die Durchführbarkeit des Wegweisungsvollzugs nicht als zweifelhaft erscheinen. Ein Haftbeendigungsgrund liegt nur vor, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Vollzug der Wegweisung nicht mehr realistisch durchführbar ist; blosse vorläufige Abklärungen oder unsichere Identitätsfeststellungen genügen nicht (Erw. II/2b).

Gesamter Gesetzestext

2005 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 437 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

97 Ausschaffungshaft; Haftbeendigungsgrund Die vorläufig nur provisorische Anerkennung des Gesuchsgegners als Staatsangehöriger von Nigeria durch eine nigerianische Delegation bedeutet nicht, dass Zweifel an der Durchführbarkeit des Vollzugs der Wegweisung bestehen. Unter diesen Umständen liegt auch kein Haftbeendigungsgrund vor (Erw. II/2b). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 26. September 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.A. betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00047). 98 Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit der Haftanordnung Die Haftanordnung erweist sich trotz beabsichtigter Heirat des Gesuchsgegners als verhältnismässig, da noch kein Trauungstermin feststeht, die Prüfung und Beglaubigung der zur Eheschliessung vorausgesetzten Dokumente noch pendent ist und mit einem entsprechenden Ergebnis frühestens in einigen Monaten gerechnet werden kann (Erw. II/6). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 11. März 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen T.S.B. betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00012). 99 Ausschaffungshaft; Gewährung des rechtlichen Gehörs

  • Einhaltung der Frist zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 23 KV (Erw. II/2a)
  • Inhalt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 15 EGAR i.V.m. § 2 VZwAR (Erw. II/2b). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 7. Juni 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen D.J. betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00025).

Schlagwörter

removal detentiondetention reviewdeportationnationalityexecutability

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the provisional and only provisional recognition of the detainee as a Nigerian national creates doubts about the practicability of deportation and a ground to terminate detention.

Extrahierter Entscheid

No. Provisional recognition by the Nigerian delegation did not show that removal could not be carried out, so there was no ground to end detention.

Extrahierte Begründung

The recognition was only provisional and therefore did not undermine the enforceability of the removal order; mere uncertainty of this kind is insufficient to require release.

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