AGVE_2010_33•AGVE_2010_33 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer vom 31.12.2010
AGVE_2010_33Administrative / 1. Kammer31.12.2010
Beschwerdelegitimation in Baubewilligungssachen (§ 38 Abs. 1 aVRPG). - Zur Begründung des Anfechtungsinteresses in Ästhetikfragen ist eine Sichtverbindung zwar erforderlich, jedoch nicht in jedem Fall genügend. - Rechtsanwendung im konkreten Einzelfall: Der an sich markante Bau ist vom Grundstück der Beschwerdeführerin aus sichtbar, infolge der durch Bäume eingeschränkten Sicht, des dazwischen liegenden Raumes (rund 100 m) und der Anordnung des Neubaus relativiert sich jedoch die optische Wirkung des Neubaus so stark, dass seine Fernwirkung auf die Liegenschaft der Beschwerdeführerin bei objektiver Betrachtung nicht als Nachteil empfunden werden kann.
2010 Bau-, Raumentwicklungs- u. Umweltschutzrecht 183 33 Beschwerdelegitimation in Baubewilligungssachen (§ 38 Abs. 1 aVRPG).
2010 Submissionen 185 V. Submissionen
34 Selektives Verfahren.
Die Vergabestelle hat verschiedene Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Z.-strasse (1. Etappe) im selektiven Verfahren nach § 7 Abs. 2 SubmD öffentlich ausgeschrieben. Zur Teilnehmerauswahl wurde Folgendes bestimmt: "In der 1. Stufe wählt der Gemeinderat aus den eingegangenen Bewerbungen, welche die Eignungskriterien erfüllen, 5 Teilnehmende aus, die zur Offertstellung eingeladen werden (§ 7 Abs. 2 SubmD). In der 2. Stufe ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium." Als für die Ausführung des Auftrags massgebende und von den Unternehmern zu erfüllende Eignungskriterien wurden bestimmt: "- fachlich ausgewiesene Firma mit einschlägigen Referenzen im Kanalisations- und Strassenbau