AGVE_2005_66•AGVE_2005_66 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer vom 31.12.2005
AGVE_2005_66Administrative / 1. Kammer31.12.2005
Legitimation. Standortgebundenheit einer Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone. - Fehlende formelle Beschwer zur Beschwerdeführung, wenn im vorinstanzlichen Verfahren die Frist zur Verfahrensbeteiligung versäumt worden ist (Erw. I/2.1.2). - Grundsätze der (relativen) Standortgebundenheit (Art. 24 RPG) von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzonen (Erw. II/2.2). Bejahung dieser Standortgebundenheit mangels eines geeigneten und zumutbaren Standorts innerhalb der Bauzonen (Erw. II/3). - Evaluation von Alternativstandorten ausserhalb der Bauzonen; Gewichtung der grösseren bzw. kleineren Ausschöpfung der Anlagegrenzwerte bei der raumplanerischen Interessenabwägung (Erw. II/4).
336 Verwaltungsgericht 2005 tionenrecht nicht korrespondierte (siehe BGE 114 Ib 69 ff.). Es ist zwar denkbar, im Bereich der Fristwiederherstellung eine andere Regelung zu treffen, doch gehört dies auf die Ebene des Gesetzes. 3. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass das Wiederherstellungsbegehren unbegründet und deshalb abzuweisen ist. Auf die Beschwerde vom 31. Januar 2005 darf wegen Fristversäumnis nicht eingetreten werden. 66 Legitimation. Standortgebundenheit einer Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone.