AGVE_2005_27•AGVE_2005_27 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer vom 24.02.2005
AGVE_2005_27Administrative / 2. Kammer24.02.2005
Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG; Art. 11 Abs. 2 StHG). - Zusprechung einer IV-Rente, verbunden mit Nachzahlung der bereits verfallenen Rentenbetreffnisse. Nachzahlung als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 44 StG. Für die Ermittlung des Steuersatzes im Jahr der Nachzahlung sind die im gleichen Jahr noch folgenden monatlichen Rentenzahlungen in die Umrechnung der Nachzahlung einzubeziehen.
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