Unentgeltlicher counsel: requested lawyer must normally be appointed

AGVE_2003_79Verwaltungsgericht / 1. Kammer31.12.2003Partially Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

R.B. sought appointment of legal aid counsel and later requested a change of representative. The Verwaltungsgericht held that, when the request for an unentgeltlicher Rechtsvertreter is filed together with a lawyer-drafted pleading, the named lawyer should ordinarily be appointed. However, a change of representative is refused if the party has knowingly obstructed the appointed lawyer’s work. The court therefore appointed Rechtsanwalt G. and rejected the requested representative change.

Omnilex-Regeste

§ 130 Abs. 1 ZPO; unentgeltlicher Rechtsvertreter; Berücksichtigung des Parteiwunsches und Ablehnung des Vertreterwechsels bei treuwidrigem Verhalten. Bei der Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters ist dem Wunsch der Partei angemessen Rechnung zu tragen. Wird das Gesuch gleichzeitig mit einer anwaltlich verfassten Eingabe gestellt, rechtfertigt sich grundsätzlich die Bezeichnung gerade dieses Anwalts; es wäre sachwidrig, einen anderen Rechtsvertreter zu bestellen und diesem die Verfassung der Eingabe nur fingiert zuzurechnen. Ein Vertreterwechsel ist indessen zu verweigern, wenn die Partei durch ihr Verhalten den eingesetzten unentgeltlichen Rechtsvertreter wissentlich an der Mandatsausübung hindert (E. b aa).

Gesamter Gesetzestext

2003 Verwaltungsrechtspflege 315 amt B. im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils zumindest im Besitz der Steuererklärung 1999/2000 ihres Ehemannes. Die Gehörsverletzung wiegt somit nicht schwer und konnte durch die Zustellung der Steuerakten 1999/2000 des Ehemannes durch das Verwaltungsgericht, dem die gleiche Kognition wie der Vorinstanz zukommt, geheilt werden. 79 Schadenersatz nach Submissionsdekret.

  • Das Verwaltungsgericht entscheidet über Schadenersatzbegehren gemäss § 38 SubmD als erste und einzige (kantonale) Instanz im Klageverfahren nach § 60 ff. VRPG.

vgl. AGVE 2003 63 266 80 Unentgeltlicher Rechtsvertreter. Vertreterwechsel.

  • Ein Vertreterwechsel ist nicht zu bewilligen, wenn die Partei durch ihr Handeln ihren unentgeltlichen Rechtsvertreter wissentlich an der Ausübung seiner Aufgabe hindert. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. November 2003 in Sachen R.B. gegen Entscheid des Bezirksamts L. Aus den Erwägungen b) aa) Bei der Zuweisung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters trägt der Richter den Wünschen der Partei angemessen Rechnung (§ 130 Abs. 1 ZPO). Wird das Gesuch gleichzeitig mit einer anwaltlich verfassten Rechtsschrift eingereicht, so drängt es sich schon aus praktischen Gründen auf, wie beantragt diesen Anwalt als unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bezeichnen. Es wäre sachwidrig, einen anderen unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bezeichnen und zu fingieren, dieser habe die Rechtsschrift verfasst und sei dafür zu entschädigen. Entsprechend dem ersten Gesuch ist somit Rechtsanwalt G. zum unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen.

Schlagwörter

legal aidappointed counselrepresentative changeparty wishprocedural fairnessmisconduct

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether lawyer G. should be appointed as unentgeltlicher Rechtsvertreter as requested

Extrahierter Entscheid

The court held that the judge must give appropriate weight to the party's wishes when appointing an unentgeltlicher Rechtsvertreter, and that where the request is filed together with a lawyer-drafted submission, that lawyer should ordinarily be appointed.

Extrahierte Begründung

It would be inappropriate to designate a different lawyer and to pretend that he had drafted the submission and was entitled to compensation; therefore the first request justified appointing lawyer G.

Kernrechtsfrage

Whether a representative change should be approved despite the party knowingly preventing the appointed lawyer from performing his task

Extrahierter Entscheid

The court held that a representative change is not to be approved if the party, by its own conduct, knowingly prevents the unentgeltlicher Rechtsvertreter from carrying out his mandate.

Extrahierte Begründung

A party cannot rely on a self-created conflict to replace the appointed counsel after obstructing the counsel's work.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.