AGVE_2003_72•AGVE_2003_72 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer vom 16.05.2003
AGVE_2003_72Administrative / 1. Kammer16.05.2003
Kognitionsbefugnis des Handelsregisteramtes. - Die Prüfungsbefugnis des Handelsregisterführers ist beschränkt. Selbst wenn er auf die Möglichkeit eines ungerechtfertigten Eintrags aufmerksam gemacht wird, hat er bloss auf die Einhaltung jener zwingenden Gesetzesbestimmungen zu achten, die im öffentlichen Interesse oder zum Schutz Dritter aufgestellt sind. - Weder das OR noch die HRegV verlangen einen besonderen Beschluss des Verwaltungsrates über die Anmeldung einer Zeichnungsberechtigung beim Handelsregisteramt. Vielmehr genügt für die Anmeldung schon eine durch alle Mitglieder des Verwaltungsrates unterzeichnete Handelsregisteranmeldung.
2003 Registerrecht 301 IX. Registerrecht
72 Kognitionsbefugnis des Handelsregisteramtes.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 16. Mai 2003 in Sachen T. gegen das Departement des Innern. Publiziert im Jahrbuch des Handelsregisters 2003.
2003 Verwaltungsrechtspflege 303 X. Verwaltungsrechtspflege
73 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Ziff. 11 VRPG (Zulassung zu einer Prüfung).