2002Submissionen295 IX. Submissionen 73 Zertifizierung.
296Verwaltungsgericht2002 mittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unternehmungen ableiten; die Zertifizierung sei lediglich ein Indiz für Qualität, nicht mehr; ebensogut könne z.B. auch eine Referenzliste Auskunft über die Qualifikation einer Unternehmung geben. Die Qualität könne sich also auch aufgrund anderer Kriterien als der Zertifizierung ergeben (vgl. VGE III/87 vom 14. Oktober 1997 in Sachen ARGE St. [BE.1997.00189], S. 6 f.; III/47 vom 16. April 1999 [BE.1999.00055] in Sachen C.H., S. 12; III/14 vom 7. Februar 2001 [BE.2000.00405] in Sachen St. AG, S. 10). Der Nutzen der Qualitätsmanagementsysteme ist überdies auch nicht unbestritten (vgl. Peter Gauch / Hubert Stöckli, Vergabethesen 1999, Thesen zum neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, S. 20 f.). Es liegt letztlich weitestgehend im Ermessen der Vergabestelle, ob sie bei der Qualitätsbeurteilung derartige Zertifikate berücksichtigen und welches Gewicht sie ihnen dabei zumessen will. Bei der Qualitätsbeurteilung handelt es sich generell über weite Teile um einen Wertungsbzw. Ermessensentscheid der Vergabebehörde. Im vorliegenden Fall liegt klarerweise keine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung der Vergabestelle vor. 74 Verfahrensbeteiligung; Anfechtungszeitpunkt; Auswahl der Zuschlagskriterien.