AGVE_2002_53•AGVE_2002_53 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer vom 06.05.2002
AGVE_2002_53Administrative / 2. Kammer06.05.2002
Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhältnis. - Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamteinkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). - Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögenswert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). - Bewertung vonWertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5).
186Verwaltungsgericht2002 Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 11. Februar 2002 in Sachen Erben R.W. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in StE 2003, B 23.2 Nr. 26. 53 Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhältnis. -Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamteinkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). -Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögenswert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). -Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen R.R. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2003. 54 Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren.