AGVE_2002_43•AGVE_2002_43 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer vom 31.12.2002
AGVE_2002_43Administrative / 1. Kammer31.12.2002
Strafaufschub. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. - Bei Verfügungen betreffend Strafantritt ist nur die Beschwerde gemäss § 53 VRPG zulässig (Änderung der Rechtsprechung von AGVE 2000, S. 127 f.) (Erw. I/1).
162Verwaltungsgericht2002 Entlassung ernsthaft mit neuen Delikten gegen hochwertige Rechtsgüter (Leib und Leben) hätte gerechnet werden müssen. 43 Strafaufschub. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
2002Abgaben163 V. Abgaben 44 Kanalisationsanschlussgebühr bei Ersatzbauten. Wirtschaftlicher Sondervorteil.