Art. 85a SchKG remains available after non-entry for unpaid security

AGVE_2001_8Zivilgericht / II. Zivilkammer23.08.2001Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Ch.P. challenged the lower court’s view that an objection action not entertained because the required security for party costs was not paid barred any later action under Art. 85a SchKG. The Obergericht held that non-entry for failure to furnish security is only a procedural termination and does not amount to a substantive dismissal. Therefore, the debtor may still seek a declaration under Art. 85a SchKG that the debt does not exist or no longer exists, even if the objection action had been filed in time but the security deadline was missed.

Omnilex-Regeste

Art. 85a SchKG; effect of non-entry on an objection action for failure to provide security for party costs. The non-payment of security under procedural law constitutes a procedural impediment only and results in a non-entry judgment without material adjudication. Such a judgment is not to be equated with a dismissal on the merits. Consequently, the debtor remains entitled to bring an action under Art. 85a SchKG to obtain a declaration that the debt does not exist or no longer exists, even if the earlier objection action was timely commenced but later failed because security for costs was not furnished (consid. 2).

Gesamter Gesetzestext

2001 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 47 8 Art. 85a SchKG. Die Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG kann der Betriebene auch dann erheben, wenn auf die Aberkennungsklage wegen Nichtleistung der Sicherheit für die Parteikosten nicht eingetreten worden ist. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Zivilkammer, vom 23. August 2001 i.S. Ch.P. gegen I. GmbH Aus den Erwägungen 1. Die Partei, die als Kläger oder Widerkläger auftritt, hat der Gegenpartei auf deren Begehren für die Parteikosten Sicherheit zu leisten, wenn gegen sie ein Konkursverfahren hängig ist, Verlustscheine bestehen, oder wenn sie aus anderen Gründen als zahlungsunfähig erscheint (§ 105 lit. b ZPO). Ist eine Partei mit der Leistung der ihr bei Prozesseinleitung auferlegten Sicherheit säumig, wird nach Ansetzung einer letzten Frist auf ihre Klage nicht eingetreten (§ 110 Abs. 1 ZPO). 2.a) Die Nichtleistung der Sicherheit gemäss §§ 105 ff. ZPO ist ein Prozesshindernis, bei dessen Vorliegen, wie von der Vorinstanz zutreffend festgehalten, das Verfahren durch ein Prozessurteil zu erledigen ist. Die Klage wird in solchen Fällen materiell nicht behandelt (vgl. Bühler/Edelmann/Killer, Kommentar zur aargauischen Zivilprozessordnung, 2.A., N. 13 zu § 284). Gemäss Art. 85a SchKG kann der Betriebene jederzeit vom Gericht des Betreibungsortes feststellen lassen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist. Diese Klage kann nach der Lehre insbesondere auch dann erhoben werden, wenn die Aberkennungsklage verspätet eingereicht und ein Wiederherstellungsgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde (vgl. Walder/Kull/Kottmann, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich 1997, N. 8 ff. zu Art. 85a). Entgegen der Vorinstanz muss deshalb der Betriebene auch dann gemäss Art. 85a SchKG vorgehen können, wenn er die Aberkennungsklage zwar rechtzeitig erhoben, die Frist zur Leistung der Sicherheit für die Parteikosten aber verpasst hat.

48 Obergericht/Handelsgericht 2001 b) Zusammenfassend kann, entgegen der Vorinstanz, das Nichteintreten auf die Aberkennungsklage wegen Nichtleistens der Sicherheit für die Parteikosten nicht einem Abweisungsentscheid in jenem Verfahren gleichgestellt werden, da im ersteren Fall keine materielle Beurteilung des Anspruches erfolgt und es sich daher im Resultat so verhält, wie wenn die Aberkennungsklage gar nicht erhoben worden wäre. Wie dargelegt bleibt ausserdem die Klage nach Art. 85a SchKG auch in solchen Fällen möglich.

2001 Zivilprozessrecht 49 III. Zivilprozessrecht A. Zivilprozessordnung 9 §§ 16 und 19 ZPO; §§ 3 Abs. 1 und 4 AnwT. Bemessung des Grundhonorars in Scheidungssachen.

  • Der in der Klage respektive Widerklage festgelegte Streitwert bleibt grundsätzlich für das ganze Verfahren massgebend, unabhängig davon, ob die Parteien in dessen Verlauf eine Scheidungskonvention abschliessen. Aus dem Entscheid der Inspektionskommission vom 25. Oktober 2001. Aus den Erwägungen 3. In seiner Beschwerde vom 7. März 2001 beantragt der Beschwerdeführer die Zusprechung eines (streitwertabhängigen) Honorars von total Fr. 14'015.85 statt des angewiesenen Honorars von Fr. 5'297.--. Strittig und im vorliegenden Verfahren vorab zu prüfen ist die Frage, ob es sich vorliegend um eine vermögensrechtliche Streitsache gemäss § 3 Abs. 1 lit. a AnwT oder um eine solche ohne vermögensrechtliche Wirkungen gemäss § 3 Abs. 1 lit. b AnwT handelt. a) Familienrechtliche Prozesse, wie eine Scheidungsklage, sind grundsätzlich nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten (Habscheid Walther, Schweizerisches Zivilprozess- und Gerichtsorganisationsrecht, 2.A. Basel 1990, N. 783). Aus einer familienrechtlichen Beziehung kann ein Vermögensrecht entstehen, welches als Nebenfolge des Gestaltungsurteils geregelt wird, wie der Unterhaltsanspruch oder die güterrechtlichen Ansprüche. Der aargauische Anwaltstarif sieht in § 3 Abs. 1 lit. d ausdrücklich vor, dass die Festsetzung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge als nicht vermögensrechtliche Streitsache gilt, währenddem für güter-

Schlagwörter

debt enforcementdeclaratory actionsecurity for costsnon-entryprocedural bar

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a debtor may bring an Art. 85a SchKG declaratory action after the objection action was not entertained for failure to provide security for party costs.

Extrahierter Entscheid

Yes. Non-entry for failure to furnish security is only a procedural bar and is not equivalent to a substantive dismissal, so the debtor may still seek a declaration under Art. 85a SchKG.

Extrahierte Begründung

Failure to provide security under the civil procedure rules leads only to a procedural judgment without material examination of the claim. Because Art. 85a SchKG allows the debtor to seek a declaration that the debt does not exist or no longer exists at any time, the action remains available even where the objection action was timely filed but not pursued because the security deadline was missed.

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