228 Verwaltungsgericht 2001 mens mit starken Strukturen und Regeln ist die Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain zweifellos eine für den Beschwerdeführer geeignete Anstalt. 55 Zwangsmassnahmen im Rahmen fürsorgerischer Freiheitsentziehung.
2001 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 229 bei der Beurteilung der Freiwilligkeit bei der Medikamenteneinnahme analog anzuwenden. cc) Wie bereits erwähnt, hat sich der Beschwerdeführer an der Verhandlung vom 15. Mai 2001 dahin geäussert, dass er Seroquel und Valium brauche. Der Beschwerdeführer nimmt seit seinem Klinikeintritt freiwillig Medikamente per os. Wie er selber sagt, verspüre er eine gute Wirkung; ohne Medikamente wäre er weniger ruhig. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer im gegenwärtigen Zeitpunkt die Medikamenteneinnahme verweigern würde, denn wie er selber ausführte, sei er an der richtigen Medikamenteneinstellung interessiert. Diese ist im Urteilszeitpunkt noch nicht gefunden worden. Unter diesen Umständen ist es nicht zulässig, rein präventiv eine Zwangsmedikation anzuordnen. Bei ernstgemeinter Freiwilligkeit des Beschwerdeführers ist die Anordnung einer Zwangsmedikation, selbst bei faktischer Gewährung von aufschiebender Wirkung, unverhältnismässig, da ein entsprechender Eingriff in die persönliche Freiheit des Patienten nicht notwendig ist. Sollte der Beschwerdeführer allerdings in einem späteren Zeitpunkt die Medikamente verweigern und sollte die entsprechende Behandlung nach wie vor indiziert und eine Zwangsmedikation verhältnismässig sein, so steht es der Klinik frei, jederzeit einen neuen Zwangsmassnahmen-Entscheid zu erlassen unter Prüfung der Voraussetzungen im dannzumaligen Zeitpunkt (vgl. VGE I/134 vom 29. August 2000 [BE.2000.00253] in Sachen R.H., S. 17 ff.). Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Zwangsmedikation sind beim Beschwerdeführer heute nicht gegeben, so dass seine Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen werden muss. Damit wird die Anordnung der Zwangsmedikation aufgehoben.
230 Verwaltungsgericht 2001 56 Anstaltseinweisung; Beschwerdelegitimation.