212 Verwaltungsgericht 2001 wertschätzung abwälzen). Andernfalls verstösst er gegen das Schlechterstellungsverbot, wonach die Kantone diejenigen Steuerpflichtigen, die nur für einen Teil des Vermögens oder Einkommens steuerpflichtig sind, aus diesem Grund nicht anders und stärker belasten dürfen als die ausschliesslich im Kanton steuerpflichtigen Personen (vgl. Art. 127 Abs. 3 BV; BGE 121 I 261 mit Hinweisen; Höhn/Mäusli, a.a.O., § 4 Rz. 17 f.; vgl. auch Locher, a.a.O., S. 40). Dass der Kanton Aargau ohne Verstoss gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben die Erbschaftssteuer nach Massgabe der Verkehrswerte erheben dürfte, wie das KStA geltend macht, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. 51 Nichtigkeit einer Verfügung. Schutzwürdiges Interesse als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation.
2001 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 213 IX. Fürsorgerische Freiheitsentziehung
52 Zwangsbehandlung; Folter?; Rechtsschutzinteresse an der Prüfung bereits vollzogener Zwangsmassnahmen.