No percentage weighting required for procurement criteria

AGVE_2000_71Verwaltungsgericht / 3. Kammer14.07.2000

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Verwaltungsgericht considered two procurement issues arising under the revised Submissions Decree: disclosure of award-criteria weighting and exclusion of a bidder. It held that the weighting of award criteria need not be expressed in percentages and that verbal gradations such as 'high' and 'medium' are sufficient. In an invitation procedure, stating the criteria in the specification sheet was enough. The court also rejected a corporate veil piercing because abusive use of the company was not proven, but stated that employing undeclared workers satisfies the procurement violation and exclusion grounds.

Omnilex-Regeste

§ 18 Abs. 3 SubmD; publication of award criteria and their weighting: the statute does not require a numerical or percentage expression of weighting; a verbal indication of relative importance suffices if it ensures transparency and legal certainty. The requirement may be fulfilled in the tender documents; in an invitation procedure, the absence of a public notice is not objectionable. § 28 Abs. 1 lit. c SubmD and § 3 Abs. 1 lit. a SubmD: employing undeclared workers constitutes a procurement violation and, in principle, an exclusion/revocation ground. A piercing of the corporate veil is admissible only upon proof of abusive use of the company form; mere corporate interposition is insufficient.

Gesamter Gesetzestext

2000 Submissionen 313 fahrener Anwalt wissen, dass damit der gewünschte Zweck ohne weiteres erreicht worden wäre. Erst wenn die Vergabestelle dieser Aufforderung nicht nachgekommen wäre, hätte sie sich den Vorwurf der Rechtsverweigerung gefallen lassen müssen. Damit war die Rechtsverweigerungsbeschwerde auch zum Zeitpunkt ihrer Einreichung erstens unbegründet und zweitens nicht erforderlich, um den gewünschten Zweck zu erreichen. 71 Gewichtung der Zuschlagskriterien.

  • Weder der Wortlaut von § 18 Abs. 3 SubmD noch der aus den Materialien erkennbare Wille des Dekretsgebers verlangen eine prozentuale Angabe der Gewichtung. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 14. Juli 2000 in Sachen F. AG gegen die Verfügung der Kantonalen Strafanstalt Lenzburg. Aus den Erwägungen 4. a) Die Vergabestelle hat die Zuschlagskriterien nicht prozentual, sondern mit den Begriffen „hoch“ (Preis) und „mittel“ (Technik, Firma) gewichtet. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die Gewichtung der Zuschlagskriterien sei zu vage angegeben worden. Auch enthalte die Vergabeverfügung der Strafanstalt keine Angaben über die Gewichtung; diese Angaben hätten bereits in der Ausschreibung enthalten sein sollen. b) Gemäss § 18 Abs. 3 SubmD sind die ausgewählten Zuschlagskriterien „in der Reihenfolge ihrer Bedeutung und mit ihrer Gewichtung in der Ausschreibung aufzuführen. Fehlt diese Angabe, gilt als Zuschlagskriterium der Preis“ (vgl. auch Ziff. 6 des Anhangs 3 zum SubmD). Die Pflicht zur vorgängigen Bekanntgabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien ist anlässlich der Revision vom 18. Januar 2000 neu in das Submissionsdekret aufgenommen worden. Zuvor waren die ausgewählten Zuschlagskriterien lediglich in

314 Verwaltungsgericht 2000 der Reihenfolge ihrer Bedeutung in den Ausschreibungsunterlagen aufzuführen (§ 8 Abs. 3 SubmD in der Fassung vom 26. November 1996). Das Verwaltungsgericht hatte eine darüber hinaus gehende Verpflichtung der Vergabestelle zur Bekanntgabe der Gewichtung wiederholt verneint (vgl. AGVE 1998, S. 390 f.; VGE III/70 vom 28. Mai 1999 in Sachen ARGE S. AG / K. AG, S. 8 f. [vom Bundesgericht mit Entscheid vom 2. März 2000, S. 7, unter Hinweis auf BGE 125 II 100 ff. geschützt]) und es als Sache des Dekretsgebers bezeichnet, eine solche Pflicht zu statuieren. Vom revidierten Wortlaut nicht ausdrücklich verlangt ist, dass die Gewichtung in Zahlen, sei dies in Prozenten, in Punkten oder mit einem Faktor, angegeben wird. Anlässlich der Beratung des revidierten § 18 Abs. 3 SubmD wurde ein Antrag, die ausgewählten Zuschlagskriterien seien mit ihrer prozentualen Gewichtung in der Ausschreibung aufzuführen, abgelehnt (vgl. Protokoll der Sitzung des Grossen Rates [Prot. GR] vom 18. Januar 2000, Art. 2000-1763, S. 2739, 2740). Auch in der vorberatenden Kommission des Grossen Rates hatte der Vorschlag, den Begriff „prozentuale Gewichtung“ zu verwenden, keine Zustimmung gefunden (vgl. Protokoll der nicht ständigen Kommission Nr. 16 vom 18. Dezember 1999, S. 13 [Voten Pfisterer]). Demzufolge sprechen weder der Wortlaut der massgebenden Gesetzesbestimmung noch der aus den Materialien erkennbare Wille des Dekretsgebers gegen die Umschreibung der Gewichtung mit den Worten „hoch – mittel – gering“. Ziel der (vorgängigen) Bekanntgabe der Gewichtung der Kriterien ist es, im Interesse der Anbietenden und des Wettbewerbs Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, und die Gefahr einer willkürlichen, auf einen bestimmten Anbieter zugeschnittenen Bewertung zu mindern (vgl. Prot. GR, S. 2739 [Votum Füglistaller]). Diesem Ziel kann auch mit einer verbalen Umschreibung der Gewichtung genügend Rechnung getragen werden. Die Anbieter können damit in ausreichender Weise erkennen, wo die Vergabestelle beim Angebot ihre Schwerpunkte setzt, zumal sich bereits aus der Reihenfolge der Kriterien eine Gewichtung ergibt. Die Um-

2000 Submissionen 315 schreibung der Gewichtung der Zuschlagskriterien mit den Begriffen „hoch“ und „mittel“ ist somit nicht zu beanstanden. Ebenfalls nicht zu bemängeln ist die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien gemäss § 18 Abs. 3 SubmD in den Ausschreibungsunterlagen (Pflichtenheft), da im Einladungsverfahren keine (öffentliche) Ausschreibung stattfindet. 72 Ausschluss eines Anbieters gemäss § 28 SubmD.

  • Voraussetzungen für einen Durchgriff verneint, da rechtsmissbräuchliche Verwendung der betroffenen AG nicht nachgewiesen (Erw. 2/d).
  • Bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist davon auszugehen, dass sowohl gegen § 3 Abs. 1 lit. a SubmD verstossen wird als auch der Ausschluss- bzw. Widerrufsgrund von § 28 Abs. 1 lit. c SubmD erfüllt ist (Erw. 3). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 14. Juli 2000 in Sachen S. gegen Verfügung des Gemeinderats Aarburg. Aus den Erwägungen 2. a) Gemäss § 28 Abs. 1 SubmD schliesst die Vergabestelle Anbietende, die Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt haben (lit. c) oder die sich in einem Konkursverfahren befinden (lit. f), vom Verfahren aus oder widerruft den Zuschlag. Der Ausschluss eines fehlbaren Anbieters ist zwingend (Protokoll des Grossen Rates [Prot. GR] vom 26. November 1996, Art. 1995, S. 622 [Votum Küng]). b) Im vorliegenden Verfahren ein Angebot eingereicht und dafür den Zuschlag erhalten hat die G. AG. Dabei handelt es sich um eine am 24. Dezember 1996 gegründete (Statutendatum) und ins Handelsregister eingetragene (Tagebucheintrag) Aktiengesellschaft. Bei der Gründung übernommen wurden die „Aktiven und Passiven (ohne Immobilien und Hypotheken) der B. AG, gemäss Bilanz per 30.6.1996 und Vertrag vom 24.12.1996, wonach die Aktiven

Schlagwörter

procurementaward criteriatransparencybidder exclusioncorporate veilundeclared workers

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the weighting of award criteria had to be stated in percentages

Extrahierter Entscheid

No. The decree did not require percentage figures; verbal weighting such as 'high' and 'medium' was sufficient if the criteria and their relative importance were made clear.

Extrahierte Begründung

Neither the wording nor the legislative materials required a numerical expression. The purpose of transparency can also be achieved through verbal grading, especially since the order of criteria already indicates weighting.

Kernrechtsfrage

Whether the criteria had to be announced in a public invitation notice in an invitation procedure

Extrahierter Entscheid

No. In an invitation procedure there is no public tender notice, so listing the criteria in the specification sheet was sufficient.

Extrahierte Begründung

The statutory duty concerns disclosure in the tender documents; the absence of a public notice in the invitation procedure makes the appellant's objection unfounded.

Kernrechtsfrage

Whether a corporate veil piercing was justified to exclude the bidder

Extrahierter Entscheid

The conditions for piercing the corporate veil were not met because abusive use of the company was not proven.

Extrahierte Begründung

Without proof of rechtsmissbräuchliche use of the company, an attributable disregard of the corporate form was rejected.

Kernrechtsfrage

Whether employing undeclared workers constituted a ground for exclusion or revocation

Extrahierter Entscheid

Yes. Hiring black-market workers is treated as both a violation of procurement rules and as a mandatory exclusion/revocation ground under the decree.

Extrahierte Begründung

The court considered such conduct incompatible with the statutory procurement requirements and linked it to the exclusion grounds in the decree.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.