AGVE_2000_45•AGVE_2000_45 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer vom 31.12.2000
AGVE_2000_45Administrative / 1. Kammer31.12.2000
Reformatio in peius. - Bei Einverständnis des Steuerpflichtigen ist es trotz des Verbots der reformatio in peius im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren zulässig, die Veranlagung wegen neuer Tatsachen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abzuändern, um so ein Nachsteuerverfahren zu verhindern.
2000 Kantonales Steuerrecht 163 Zusammenfassend erachtet das Verwaltungsgericht die dargestellten Mängel insgesamt für derart gewichtig, dass die Veranlagungsverfügung auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung als nichtig zu bezeichnen ist. 43 Kostenauflage.
2000 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 165 VI. Fürsorgerische Freiheitsentziehung
46 Anstaltseinweisung; Belastung der Umgebung in einem Pflegeheim; blosse Belästigung nicht ausreichend.