Non-entry for unpaid advance on tax appeal

3-RV.2021.53Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer24.06.2021Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A._____ AG challenged a tax objection decision concerning cantonal/communal taxes and direct federal tax 2017. The Special Administrative Court of Aargau had ordered a CHF 1,000 advance on costs and later sent a final reminder with a non-entry warning. The company still did not pay by the deadline. The court therefore did not enter into the appeal. It reduced the procedural costs to CHF 250 and denied party compensation.

Omnilex-Regeste

Non-payment of an ordered advance on costs after an effective final reminder and explicit warning leads to non-entry into the appeal; if no merits decision is rendered, the court may reduce the procedural costs and deny party compensation under § 189 Abs. 2 StG and Art. 144 Abs. 4 DBG. The decisive factor is expiry of the non-extendable deadline without payment; prior telephone or email explanations do not suspend the legal consequence absent timely settlement (consid. 2-7).

Gesamter Gesetzestext

Spezialverwaltungsgericht Steuern

3-RV.2021.53 P 109

Beschluss vom 24. Juni 2021

Besetzung Präsident Heuscher Richter Lämmli Richter Hess Gerichtsschreiberin Bernhard

Rekurrentin A._____ AG

vertreten durch Candar Treuhand, Dürrenbergstrasse 47, 4632 Trimbach

Gegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau, Sektion juristische Personen, vom 11. März 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 und direkte Bundessteuer 2017

Das Gericht zieht in Erwägung:

1.

Mit Schreiben vom 11. April 2021 hat die A. AG gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Sektion juristische Personen, vom 11. März 2021 Rekurs und Beschwerde erheben lassen.

2.

Mit Verfügung vom 15. April 2021 wurde die A. AG ersucht, innert 14 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 zu bezahlen. Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt.

3.

Mit letzter Mahnung vom 11. Mai 2021 wurde die A. AG nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 zu bezahlen mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf den Rekurs bzw. die Beschwerde nicht eingetreten werde.

4.

Das Schreiben mit der letzten Mahnung wurde am 12. Mai 2021 zugestellt. Die nicht erstreckbare Mahnfrist von 10 Tagen begann am 13. Mai 2021 zu laufen und endete in Berücksichtigung des Fristenlaufens an Samstagen und Sonntagen sowie Feiertagen (Pfingstmontag), am Dienstag, 25. Mai

2021.

5.

Die Vertreterin der A. AG erkundigte sich telefonisch über den Fristenlauf betreffend letzter Mahnung. Telefonisch und mit E-Mail vom 21. Mai 2021 wurde der Vertreterin mitgeteilt, dass der Kostenvorschuss bis zum 25. Mai 2021 bezahlt werden müsse, ansonsten auf Rekurs und Beschwerde nicht eingetreten werden könne.

6.

Da innert der letzten Frist keine Zahlung einging, ist auf Rekurs und Beschwerde androhungsgemäss nicht einzutreten.

7.

Da kein Sachentscheid gefällt werden muss, können die Verfahrenskosten reduziert werden. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet (§ 189 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998; Art. 144 Abs. 4 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990).

Das Gericht beschliesst:

1.

Auf Rekurs und Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 100.00, der Kanzleigebühr von CHF 50.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 250.00, zu bezahlen.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin/Beschwerdeführerin (2) das Kantonale Steueramt die Eidgenössische Steuerverwaltung

Rechtsmittelbelehrungen

Kantons- und Gemeindesteuern Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde ist in doppelter Ausfertigung beim Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, einzureichen. Die Frist steht still vom 7. Tag vor bis und mit dem 7. Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die unterzeichnete Beschwerdeschrift muss einen Antrag, wie der Entscheid zu ändern sei, sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und als Beweismittel angerufene Urkunden sind beizulegen (§§ 28 und 43 f. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [VRPG] in Verbindung mit Art. 145 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 [ZPO]; §§ 187, 196 und 198 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 [StG]).

Direkte Bundessteuer Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde ist in doppelter Ausfertigung beim Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, einzureichen. Die unterzeichnete Beschwerdeschrift muss einen Antrag, wie der Entscheid zu ändern sei, sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und als Beweismittel angerufene Urkunden sind beizulegen (§§ 28 und 43 f. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [VRPG]).

Aarau, 24. Juni 2021

Spezialverwaltungsgericht Steuern Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Heuscher Bernhard

Schlagwörter

tax appealadvance on costsnon-entryprocedural costsparty compensationdeadlinereminder

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal could proceed despite non-payment of the advance on costs within the final deadline.

Extrahierter Entscheid

The court refused to enter into the appeal because the advance was not paid within the non-extendable deadline despite a final reminder and warning.

Extrahierte Begründung

The advance was requested and then reminded with an explicit non-entry warning; after service of the reminder and expiry of the deadline without payment, non-entry followed.

Kernrechtsfrage

How procedural costs and party compensation should be allocated after non-entry.

Extrahierter Entscheid

Procedural costs were reduced and set at CHF 250, and no party compensation was awarded.

Extrahierte Begründung

Because no merits decision was taken, the court reduced the costs; there was no basis for a party compensation award.

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