Tax appeal struck off as moot after no challenge

3-RV.2021.137Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer21.10.2021Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A letter sent to the municipal tax office was forwarded to the Special Administrative Court and treated as a recourse against the objection decision on 2018 cantonal and municipal taxes. After a cost advance order and reminder, A. clarified that no appeal had in fact been filed and that no recourse submission from the authorised address had been made. The court therefore held that no challenge to the objection decision was intended, declared the proceedings moot, struck them off the docket without costs, and declined to award party compensation.

Omnilex-Regeste

§ 189 Abs. 2 StG; strike-off of proceedings as moot where the appellant later clarifies that no appeal against the objection decision was intended. If the filed submission does not evidence an intention to contest the administrative tax decision, the appellate proceedings lack a substantive basis and are to be removed from the docket without cost consequences. In such a case, no party compensation is awarded because no merits decision is required (consid. 7–8).

Gesamter Gesetzestext

Spezialverwaltungsgericht Steuern

3-RV.2021.137 P 166

Beschluss vom 21. Oktober 2021

Besetzung Präsident Heuscher Richter Senn Richter Herzog Gerichtsschreiberin Bernhard

Rekurrent 1 A._____

Rekurrentin 2 B._____

Zustelladresse: C._____

Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 10. Juni 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018

Das Gericht zieht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:

1.

Mit an das Gemeindesteueramt Q. gerichtetem Schreiben vom 5. August 2021 nahm A. zum Einspracheentscheid der Steuerkommission Q. vom 10. Juni 2021 Stellung. Es wurde ausgeführt, dass von der Steuerkommission Q. auf die Argumente und Einwendungen nicht detailliert eingegangen worden sei. "Aus den oben genannten Gründen halte ich meine Argumente gegen den Steuerbescheid aufrecht."

2.

Das Gemeindesteueramt Q. übermittelte das innerhalb der Rechtsmittelfrist für einen Rekurs eingegangene Schreiben von A. vom 5. August 2021 zuständigkeitshalber dem Spezialverwaltungsgericht. Das Spezialverwaltungsgericht hat das Schreiben vom 5. August 2021 als Rekurs entgegengenommen.

3.

Mit Verfügung vom 31. August 2021 wurden A. und B. aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 700.00 zu bezahlen.

4.

Mit Schreiben vom 14. September 2021 wies A. C. als seine Zustellbevollmächtigte in der Schweiz aus verbunden mit dem Hinweis, "dass eine Eingabe als Rekurs durch Frau C. nicht erfolgt ist (...)." Gleichzeitig wurde bestätigt, dass die Eingangsbestätigung mit Kostenvorschussverfügung vom 31. August 2021 sowie die Rechnung vom 1. September 2021 eingegangen seien.

5.

Mit letzter Mahnung vom 4. Oktober 2021 wurden A. und B. aufgefordert, innerhalb einer letzten Frist von 10 Tagen den Kostenvorschuss zu bezahlen, ansonsten auf den Rekurs nicht eingetreten werde.

6.

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 wies A. ausdrücklich darauf hin, "dass wir keinen Rekurs weder bei der Gemeindeverwaltung Q. Abteilung Steuern noch beim Spezialverwaltungsgericht erhoben und demzufolge auch keine Rekursschrift eingereicht haben." Ein Rückzug des Rechtsmittels sei daher nicht erforderlich. Die Mahnung wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses sei gegenstandslos. Ebenso sei keine Rekurseingabe durch die Zustellungsbevollmächtigte erfolgt.

7.

Aus der Eingabe von A. vom 6. Oktober 2021 ergibt sich eindeutig, dass – trotz Beanstandungen im Schreiben an das Gemeindesteueramtes Q. von 5. August 2021 – keine Anfechtung des Einspracheentscheides der Steuerkommission Q. vom 10. Juni 2021 beabsichtigt wurde. Mangels Anfechtung wird das vom Spezialverwaltungsgericht eingeleitete Verfahren damit gegenstandslos. Es wird ohne Kostenfolge von der Kontrolle abgeschrieben. Damit wird auch ohne Weiteres die letzte Mahnung des Kostenvorschusses hinfällig.

8.

Da kein Sachentscheid gefällt werden muss, ist auf die Erhebung von Verfahrenskosten zu verzichten. Es ist keine Parteientschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG).

Das Gericht beschliesst:

1.

Das Verfahren wird als gegenstandslos von der Kontrolle abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Zustellung an: die Rekurrenten (Zustellbevollmächtigte) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q.

Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde ist in doppelter Ausfertigung beim Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, einzureichen. Die Frist steht still vom 7. Tag vor bis und mit dem 7. Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die unterzeichnete Beschwerdeschrift muss einen Antrag, wie der Entscheid zu ändern sei, sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und als Beweismittel angerufene Urkunden sind beizulegen (§§ 28 und 43 f. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [VRPG] in Verbindung mit Art. 145 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 [ZPO]; §§ 187, 196 und 198 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 [StG]).

Aarau, 21. Oktober 2021

Spezialverwaltungsgericht Steuern Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Heuscher Bernhard

Schlagwörter

tax appealmootnessstrike-offcost advanceparty compensationprocedural admissibility

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the writing of 5 August 2021 constituted an appeal against the tax objection decision.

Extrahierter Entscheid

The later submission of 6 October 2021 made clear that no challenge to the objection decision had been intended.

Extrahierte Begründung

Because no appeal was intended, the initiated proceedings lacked a basis and became moot.

Kernrechtsfrage

Whether the recourse proceedings should be struck off as moot and without costs.

Extrahierter Entscheid

The proceedings were struck off as moot without cost consequences.

Extrahierte Begründung

Since no substantive decision was required, the case was removed from the docket; court costs were waived and no party compensation was awarded.

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