Non-entry for unpaid tax cost advance; repeated legal aid request

3-RV.2020.65Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer27.05.2021Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A taxpayer appealed an objection decision concerning 2014 cantonal and municipal taxes and simultaneously sought free legal aid. After the president rejected legal aid and ordered a CHF 4,000 advance, the appellant unsuccessfully challenged that ruling before the cantonal administrative court. When he still did not pay the advance after a final reminder, the Specialized Administrative Court held that the appeal could not be entered into. A renewed legal aid request was also refused as inadmissible because it repeated the earlier failed request without new arguments. Procedural costs of CHF 655 were imposed and no party compensation was awarded.

Omnilex-Regeste

§ 189 Abs. 2 StG; non-payment of a cost advance after final reminder leads to non-entry into the tax appeal. A repeated request for legal aid is inadmissible where the same request has already been finally rejected and no new decisive facts or arguments are advanced; a mere reference to legal aid in criminal proceedings is insufficient, as those standards differ and the tax court is not bound by the criminal court's assessment.

Gesamter Gesetzestext

Spezialverwaltungsgericht Steuern

3-RV.2020.65 P 95

Beschluss vom 27. Mai 2021

Besetzung Präsident Heuscher Richter Schorno Richter Schatzmann Gerichtsschreiberin Bernhard

Rekurrent A._____

Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 17. Januar 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014

Das Gericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:

1.

Mit Schreiben vom 4. Mai 2020 hat A. (nachfolgend: Rekurrent) gegen den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q. vom 17. Januar 2020 Rekurs erhoben. Gleichzeitig hat er um einen unentgeltlichen Rechtsbeistand ersucht.

2.

Mit Verfügung des Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichtes vom 8. Oktober 2020 wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege infolge des fehlenden Nachweises der Mittellosigkeit und wegen der Aussichtslosigkeit des Rekurses abgewiesen. Es wurde weiter verfügt, dass der Rekurrent innert 14 Tagen ab Rechtskraft des Entscheides einen Kostenvorschuss von CHF 4'000.00 zu bezahlen habe.

3.

Mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 hat der Rekurrent gegen die Verfügung des Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichtes vom 8. Oktober 2020 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben.

4.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 16. Februar 2021 wurde die Beschwerde rechtskräftig abgewiesen.

5.

Mit letzter Mahnung vom 29. April 2021 wurde der Rekurrent nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 4'000.00 zu bezahlen, mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf den Rekurs nicht eingetreten werde.

6.

Das Schreiben mit der letzten Mahnung wurde dem Rekurrenten am 3. Mai 2021 (Track & Trace) zugestellt. Die nicht erstreckbare Mahnfrist von 10 Tagen begann damit am 4. Mai 2021 zu laufen und endete am 14. Mai 2021. Da innert der letzten Frist keine Zahlung einging, ist auf den Rekurs androhungsgemäss nicht einzutreten.

7.

An diesem Ergebnis ändert auch die Eingabe vom 12. Mai 2021, in der erneut um unentgeltliche Rechtspflege wegen Mittellosigkeit ersucht wurde, nichts. Zum einen wurde das bereits mit Rekurs vom 4. Mai 2020 mit identischer Begründung gestellte Gesuch mit Verfügung des Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichtes vom 8. Oktober 2020 und auf Beschwerde vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Februar 2021

(WBE.2020.386) wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Der Rekurrent äussert sich in der Eingabe vom 12 Mai 2021 dazu nicht. Zum anderen bringt der Rekurrent keine neuen Argumente vor, die eine andere Beurteilung kurz nach den genannten Entscheiden bewirken könnten. Insbesondere genügt der allgemeine Verweis auf die im Strafverfahren gewährte amtliche Verteidigung nicht, zumal im Strafverfahren andere Grundsätze gelten und das Spezialverwaltungsgericht ohnehin nicht an die Beurteilung durch das Bezirksgericht S. gebunden wäre.

Auf das erneut gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist daher nicht einzutreten.

8.

Da kein Sachentscheid gefällt werden muss, können die Verfahrenskosten reduziert werden. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet (§ 189 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998; [StG]).

Das Gericht beschliesst:

1.

Auf den Rekurs wird nicht eingetreten.

2.

Der Rekurrent hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 55.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 655.00, zu bezahlen.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Zustellung an: den Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q.

Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde ist in doppelter Ausfertigung beim Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, einzureichen. Die Frist steht still vom 7. Tag vor bis und mit dem 7. Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die unterzeichnete Beschwerdeschrift muss einen Antrag, wie der Entscheid zu ändern sei, sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und als Beweismittel angerufene Urkunden sind beizulegen (§§ 28 und 43 f. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [VRPG] in Verbindung mit Art. 145 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 [ZPO]; §§ 187, 196 und 198 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 [StG]).

Aarau, 27. Mai 2021

Spezialverwaltungsgericht Steuern Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Heuscher Bernhard

Schlagwörter

tax appeallegal aidcost advancenon-entryprocedural costslate paymentinadmissibility

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the tax appeal should be entered into despite non-payment of the ordered cost advance.

Extrahierter Entscheid

No. After the non-extendable reminder period expired without payment, the appeal had to be dismissed by way of non-entry.

Extrahierte Begründung

The appellant was duly reminded, the 10-day final deadline ran from 4 May 2021 to 14 May 2021, and no payment was received within that time.

Kernrechtsfrage

Whether the renewed request for legal aid should be considered.

Extrahierter Entscheid

No. The renewed request was not admissible because the same request had already been rejected for lack of prospects, and no new arguments were advanced.

Extrahierte Begründung

The prior refusal by the president and its confirmation on review were final; the reference to criminal legal aid did not change the assessment and the tax court was not bound by the criminal court's view.

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