Park-and-ride commuting costs: car use not deductible

3-RV.2015.112Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer25.02.2016Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In a tax appeal concerning commuting expense deductions, the court held that the taxpayer could not be required to cover part of the commute by bicycle, but this did not make full car costs deductible. For park-and-ride, the relevant benchmark was the private vehicle for the trip to the station if no bicycle was actually used. Because the daily time saving by car was only 61 minutes and the route by park-and-ride via B. was still reasonable despite several transfers, the appeal failed. The court also emphasized that, since the taxpayer had driven the entire commute, only a hypothetical park-and-ride calculation could be used.

Omnilex-Regeste

§ 35 Abs. 1 lit. a StG; commuting expense deduction and park-and-ride: the tax authorities may not compel the use of a bicycle for part of the journey merely to shorten travel time. For park-and-ride, where no bicycle is actually used, the private motor vehicle is the relevant comparison for the trip to the station. A time saving by car of around one hour per day does not, by itself, justify deducting full car expenses; a park-and-ride route may remain reasonable after an overall assessment, including transfer burdens. If the taxpayer actually used the car for the whole commute, the deductible amount must be determined hypothetically and not on the basis of actual car expenditure.

Gesamter Gesetzestext

348 Spezialverwaltungsgericht 2016 CHF 140'000.00 abgestellt haben, bleibt unklar. Dies kann aber offen bleiben. Der Rekurrent äussert sich nicht zum Verkehrswert der Parzelle Y. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser anerkannt wird. Dies zu Recht. Der geschätzte Verkehrswert von CHF 10.00/m² für das Landwirtschaftsland erscheint dem Spezialverwaltungsgericht als angemessen und es ist kein Grund ersichtlich, davon abzuweichen.

5.2.

Der Erlös des Rekurrenten aus dem Tausch der Grundstücke ist damit auf CHF 22'000.00 festzusetzen. Nach Abzug des anteiligen Buchwertes der Parzelle X. von CHF 1'000.00 ergibt sich ein Kapitalgewinn von CHF 21'000.00.

60 Berufskosten; Fahrtkosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG) Der Vorrang der öffentlichen Verkehrsmittel verlangt, dass auch Park & Ride-Möglichkeiten berücksichtigt werden. Bei dieser Variante wird für die Fahrten zum Bahnhof grundsätzlich praxisgemäss auf die Nutzung des privaten Fahrzeuges abgestellt. Wird der Arbeitsweg effektiv mit dem Auto zurückgelegt, ist für die abzugsfähigen Kosten der Variante Park & Ride eine hypothetische Berechnung vorzunehmen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Februar 2016 in Sachen F.C. (3-RV.2015.112). Aus den Erwägungen

5.

5.1.

5.1.1.

Vorab ist festzuhalten, dass die Steuerbehörden von den Steuerpflichtigen – zur Verminderung des Zeitbedarfs für die Zurücklegung des Arbeitsweges – nicht verlangen können, einen Teil des Weges

2016 Steuern 349 mit einem Fahrrad zurückzulegen. Bei der Variante Park & Ride wird praxisgemäss, sofern nicht tatsächlich ein Fahrrad benutzt wird, auf die Nutzung des privaten Fahrzeuges abgestellt (SGE vom 20. März 2014 in Sachen F.M. [3-RV.2012.193], mit Hinweis [...]; RGE vom 24. Mai 2012 in Sachen S.B. [3-RV.2011.102]). Die vom Gemeindesteueramt A. angeführte Rechtsprechung betreffend Zurücklegung von Strecken zu Fuss (...) kann aufgrund der unterschiedlichen Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen nicht auf die Zurücklegung einer Strecke unter Verwendung eines Hilfsmittels übertragen werden (zu denken ist insbesondere an Faktoren, die auf dem Fahrrad in ganz anderer Tragweite als zu Fuss spürbar sind, wie Wettereinflüsse, Strassenverhältnisse, Verkehrssicherheit). Die Variante Park & Ride unter Verwendung eines Fahrrades fällt damit ausser Betracht. (...)

5.4.

Einer Fahrzeit bei Nutzung der Variante Park & Ride von 157 Minuten pro Tag steht eine Fahrzeit mit dem Auto von 96 Minuten pro Tag gegenüber. Bei Benützung des Autos resultiert somit eine tägliche Zeitersparnis von 61 Minuten. Diese liegt im Rahmen des Zumutbaren und stellt für sich allein keinen Grund für die Gewährung der Autokosten dar (vgl. SGE vom 24. September 2015 in Sachen F. + P.S. [3-RV.2015.59], mit Hinweis). Der Rekurrent musste sowohl bei der Hin- als auch der Rückreise dreimal umsteigen (inkl. Umsteigevorgang am Bahnhof B. vom Auto auf den Zug bzw. umgekehrt) und in Kombination mit der Zeitersparnis von 61 Minuten handelt es sich um einen Grenzfall. Bei einer Gesamtbetrachtung war dem Rekurrenten jedoch die Zurücklegung des Arbeitsweges mit der Variante "Park & Ride" via B. zumutbar.

6.

6.1.

6.1.1.

Der Rekurrent führt aus, dass es beim Bahnhof B. keine Möglichkeit gäbe, das Auto wie von der Vorinstanz angemerkt für CHF 12.00 pro Tag zu parkieren. Es seien mindestens CHF 24.20 aufzuwenden (11 Std. à CHF 2.20).

350 Spezialverwaltungsgericht 2016

6.1.2.

Der Rekurrent hält indessen fest, dass er seinen Arbeitsweg im Jahr 2014 vollumfänglich mit dem Auto zurückgelegt habe. Somit sind ihm unbestrittenermassen effektive Autokosten, nicht jedoch Kosten der Variante Park & Ride angefallen. In der Folge kann diesbezüglich nicht auf tatsächlich getragene Aufwendungen des Rekurrenten abgestellt werden und es ist eine hypothetische Berechnung des steuerlich zu berücksichtigenden Fahrtkostenabzuges vorzunehmen. Im Parkhaus am Bahnhof B. befinden sich Pool-Dauermietparkplätze für (gerundet) CHF 205.00 pro Monat. Da der Rekurrent pro 2014 gar keinen Platz beansprucht hat, kann auch offen bleiben, ob ein Mietverhältnis überhaupt möglich gewesen wäre.

61 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Abschreibungen (§ 36 Abs. 2 lit. a StG) Wenn die Steuerkommission die Buchwerte korrigiert, sind nicht nur die zu hohen Abschreibungen steuerlich anzupassen, sondern auch die zu tief verbuchten Abschreibungen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Februar 2016 in Sachen B. + D.F. (3-RV.2015.130) Aus den Erwägungen

3.5.

Der LE KStA und die Steuerkommission M. haben die Buchwerte aller Gebäude und des Landes (abweichend von der Buchhaltung) entsprechend dem Wertverhältnis gemäss der ordentlichen Grundstückschätzung auf die Bilanzpositionen aufgeteilt. Dies ist zu bestätigen.

Schlagwörter

taxationcommuting expensespark and ridedeductibilitytravel timehypothetical calculation

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether commuting costs for a park-and-ride variant with bicycle use had to be accepted as deductible.

Extrahierter Entscheid

A bicycle leg could not be required; for park-and-ride, if no bicycle was actually used, the private car is the relevant reference point for the trip to the station.

Extrahierte Begründung

The court held that the tax authorities may not require taxpayers to cover part of the commute by bicycle merely to reduce travel time. Existing case law on walking distances could not be transferred to the use of a bicycle because the burdens differ materially.

Kernrechtsfrage

Whether the taxpayer could claim deductible car costs because the park-and-ride alternative allegedly took too long.

Extrahierter Entscheid

No. The time saving by car was only 61 minutes per day and, even with multiple transfers, park-and-ride via B. remained reasonable.

Extrahierte Begründung

A daily time saving within the tolerable range is not enough on its own to justify deducting full car costs. On an overall assessment, the commute by park-and-ride was still acceptable.

Kernrechtsfrage

Whether actual car expenses could be used instead of a hypothetical park-and-ride calculation.

Extrahierter Entscheid

No. Because the taxpayer actually drove the whole route, only a hypothetical calculation of deductible commuting costs was relevant.

Extrahierte Begründung

The taxpayer incurred effective car costs, not park-and-ride costs. Therefore the deductible amount could not be based on actual expenditure, but had to be calculated hypothetically; claimed parking prices were irrelevant since no parking place was used.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.