No deduction for book loss on preferential sale to related person

3-RV.2011.149Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer23.02.2012

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The taxpayer sold a business property to his son for CHF 300,000, below its book value of CHF 309,100, and sought to deduct the resulting CHF 9,100 book loss. The Steuerrekursgericht held that such a loss is not commercially justified when the transfer is made to a related person at a preferential price for family succession reasons. The claimed loss therefore cannot be deducted from taxable income.

Omnilex-Regeste

§ 36 Abs. 1 und 2 lit. c StG; Abzugsfähigkeit eines Buchverlusts bei Betriebsübertragung an nahestehende Person zu Vorzugspreis. Ein bei der Veräusserung eines Betriebes an eine nahestehende Person unter dem Buchwert realisierter Buchverlust ist steuerlich nicht abziehbar, wenn die Preisgestaltung nicht geschäftsmässig begründet ist. Die Zulässigkeit der Betriebsübergabe zum Vorzugspreis setzt voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven sichergestellt bleibt; die Übertragung aus familiären Nachfolgemotiven gehört dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen an. Eine ungeprüfte Anerkennung des vereinbarten Kaufpreises würde erhebliche Gestaltungsspielräume bis hin zur steuerlich anerkannten unentgeltlichen Übertragung eröffnen (consid. 3.7.3).

Gesamter Gesetzestext

2012 Kantonale Steuern 231 I. Kantonale Steuern A. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 35 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Verlust aus der Betriebsübergabe (§ 36 Abs. 2 lit. c StG) Ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehende Person zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis kann steuerlich nicht in Abzug gebracht werden. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 23. Februar 2012 in Sachen H.H. (3-RV.2011.149). Aus den Erwägungen

3.

3.1.

Der Rekurrent veräusserte das Grundstück GB E. Nr. Z, Wohnhaus und Schreinerei, für CHF 300'000.00 an seinen Sohn S.H. Der Buchwert der Liegenschaft betrug CHF 309'100.00. Der Rekurrent macht geltend, er habe einen Verlust von CHF 9'100.00 erlitten, der vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen sei. (...)

3.4.

3.4.1.

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Dazu gehören insbesondere die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen (§ 36 Abs. 1 und 2 lit. c StG). (...)

3.7.3.

Nach Ansicht des Steuerrekursgerichtes ist - wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt - die Zulässigkeit einer Betriebsübergabe zum unter dem Verkehrswert liegenden Buchwert ohne Weiteres

232 Steuerrekursgericht 2012 sachgerecht, wenn die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven sichergestellt ist. Damit ist eine Nachfolge zum Vorzugspreis ohne Einkommenssteuerfolgen möglich. Dagegen erscheint es aus steuerlicher Sicht nicht geschäftsmässig begründet, einen Verlust durch die Übertragung eines Betriebs zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis an eine nahestehende Person zu erzielen, allein um die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln. Dieses Motiv ist, wenn auch durchaus verständlich, dem privaten Bereich des Verkäufers zuzuordnen. Hinzu kommt, dass bei einer ungeprüften Anerkennung jedes vereinbarten Preises letztlich gar eine völlig unentgeltliche Übertragung möglich und steuerlich zu anerkennen wäre. Diesfalls ergäbe sich ein erheblicher Steuerersparnisspielraum durch die Festsetzung des "idealen" Kaufpreises. Nach Ansicht des Steuerrekursgerichts kann ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehende Person zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis steuerlich nicht in Abzug gebracht werden, da dieser nicht geschäftsmässig begründet ist. 36 Steuerberechnung; Jahressteuer auf Kapitalabfindungen (§ 45 Abs. 1 lit. d und e StG) Zahlung der Arbeitgeberin ohne Vorsorgecharakter Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 23. Februar 2012 in Sachen E.H. (3-RV.2011.131). Aus den Erwägungen

2.

2.1.

Die Rekurrentin (Jahrgang 1947) arbeitete im Jahr 2009 als kaufmännische Angestellte bei der J. AG in X. Mit dem Novemberlohn 2009 erhielt sie eine auf dem Lohnausweis als "Bonus (Sonderzahlung)" deklarierte Zahlung von CHF 30'000.00. (...)

Schlagwörter

taxationbusiness lossrelated partybook valuecommercial justificationfamily succession

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a book loss on the sale of a business to a related person below book value is deductible as business expense.

Extrahierter Entscheid

No. A book loss arising from the transfer of a business to a related person at a preferential price below book value is not deductible, because it is not commercially justified.

Extrahierte Begründung

The court held that allowing such a loss would make a family succession financially possible at the taxpayer's election and would turn a privately motivated transfer into a deductible business loss. Unchecked acceptance of the agreed price would also permit tax-motivated pricing, including effectively gratuitous transfers.

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