Deductibility of guarantee commission in profit tax

3-RV.2008.121Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer22.01.2009Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

D. AG paid its shareholder H. a guarantee commission for a CHF 2.35 million suretyship. In the tax appeal, the court had to decide whether the commission was business-justified and how it should be valued. It held that the decisive benchmark was market conditions, taking account of the additional collateral and the financing terms obtained from Bank X. The commission therefore had to be set by reference to third-party conditions rather than accepted mechanically at the claimed level.

Omnilex-Regeste

§ 68 Abs. 1 lit. b StG; geschäftsmässige Begründetheit von Bürgschaftskommissionen an nahestehende Personen. Die Angemessenheit einer von einer juristischen Person an einen Aktionär bezahlten Bürgschaftskommission ist nach Drittmarktverhältnissen zu bestimmen. Massgebend sind namentlich die bei vergleichbarer Finanzierung zu erwartenden Konditionen sowie allfällig bestellte zusätzliche Sicherheiten wie Grundpfand und Wertschriftenverpfändung. Stellt die Bürgschaft nur einen Teil der für die Finanzierung relevanten Risikodeckung dar, ist die Kommission in sachlicher Anknüpfung an den wirtschaftlichen Nutzen der Bürgschaft festzusetzen (vgl. Erw. 4.3.3).

Gesamter Gesetzestext

316 Steuerrekursgericht 2009 68 Krankheitskosten; Medikamente, Heilmittel (§ 40 lit. i StG)

  • Abweichend vom aktuellen Merkblatt "Krankheitskosten" sind grundsätzlich auch die Kosten für nicht ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel als Krankheitskosten abziehbar. 22. Januar 2009 in Sachen J. + D.S., 3-RV.2008.121. 69 Gewinnsteuer; Bürgschaftskommission (§ 68 Abs. 1 lit. b StG)
  • Die geschäftsmässig begründete Bürgschaftskommission einer juristischen Person an eine nahestehende Person ist gestützt auf Drittmarktverhältnisse, insbesondere gestützt auf bestellte weitere Sicherheiten wie Grundpfand und Verpfändung von Wertschriften, festzusetzen. 24. September 2009 in Sachen D. AG, 3-RV.2007.256. Aus den Erwägungen

2.

2.1.

Es ist vorliegend unbestritten, dass H. als Aktionär zu Gunsten der Rekurrentin eine Bürgschaft von CHF 2.35 Mio. leistete. Die Rekurrentin bezahlte dafür an H. eine Bürgschaftskommission von CHF 94'000.00, was 4 % des verbürgten Betrages entspricht. Umstritten ist die geschäftsmässige Begründetheit der Bürgschaftskommission. (...)

4.3.3.

Nach dem Wortlaut des Zusammenarbeitsvertrages war die Finanzierung - ohne dass eine zusätzliche Bürgschaft berücksichtigt wurde - an einen Zinssatz von 3.25 % gebunden. Auf diesen Massstab ist daher zur Beurteilung der Angemessenheit der Bürgschaftskommission abzustellen, zumal die Rekurrentin geltend gemacht hat, nur dank der Bürgschaft sei von der Bank X. ein (noch) günstigerer Zinssatz gewährt worden. Eine angemessene Bürgschaftskommission

Schlagwörter

profit taxguarantee commissionrelated partyarm's-length principlecollateraldeductibility

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a guarantee commission paid by a company to a related shareholder is business-justified and deductible for profit tax purposes.

Extrahierter Entscheid

The commission must be determined by reference to arm's-length market conditions, especially in light of additional collateral provided, such as mortgage security and pledged securities.

Extrahierte Begründung

The court held that the contractual financing terms without the additional suretyship set the relevant benchmark; the taxpayer itself relied on the suretyship to obtain a better bank interest rate, so the commission had to be assessed against that market standard.

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