Deductibility of loss on transfer of farm business

3-RV.2007.251Spezialverwaltungsgericht / Steuerkammer26.06.2008Partially Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The case concerns the tax treatment of a loss arising from the transfer of a family farm to a son after the father's death. The taxpayer calculated a capital loss based on book values and transfer costs and sought to deduct it for income tax purposes. The decision addresses whether such a loss qualifies as a deductible business loss under cantonal tax law.

Omnilex-Regeste

§ 36 Abs. 2 lit. c StG; Verlust aus der Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebs an einen Nachkommen; Ein Verlust aus der Übertragung eines landwirtschaftlichen Gewerbes auf einen Nachkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen als geschäftsmässig begründeter Verlust steuerlich anerkannt werden. Massgebend ist, ob die Übertragung wirtschaftlich einer Aufgabe oder Realisation des Geschäftsvermögens gleichkommt und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verlustanerkennung erfüllt sind; eine schematische Versagung der Abzugsfähigkeit ist unzulässig.

Gesamter Gesetzestext

2008 Kantonale Steuern 331 63 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbstätigen; Abschreibung (§ 36 Abs. 2 lit. a StG).

  • Die jährliche Abschreibung auf einem Klavier beträgt, ausgehend von einer Lebensdauer von 25 Jahren, 4 % vom Anschaffungswert. 26. Juni 2008 in Sachen P.L., 3-RV.2007.251 64 Geschäftsverlust (§ 36 Abs. 2 lit. c StG).
  • Ein Verlust aus der Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebes an einen Nachkommen ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich zu anerkennen. 23. Oktober 2008 in Sachen L.E., 3-RV.2006.77 Aus den Erwägungen

2.

2.1.

P.E., der Mann der Rekurrentin, ist am 11. März 2002 verstorben. Erben sind die Rekurrentin und die vier gemeinsamen Kinder. Mit partiellem Erbteilungsvertrag vom 10. September 2002 hat die Erbengemeinschaft des P.E. die Grundstücke des Hofes, den die Rekurrentin mit ihrem Ehemann bewirtschaftet hatte, für CHF 200'000.00 an den Sohn D.E. übertragen. Daneben übernahm D.E. das Inventar des Hofes für CHF 271'000.00. Die Übernahme erfolgte rückwirkend per 1. Januar 2001.

2.2.

Die Rekurrentin hat, ausgehend von den Buchwerten per 31. Dezember 2000 von CHF 156'532.00 für das Inventar und CHF 490'538.00 für die Grundstücke und unter Einbezug von Verkaufs- und Liquidationskosten von CHF 3'000.00, einen Verlust von CHF 179'070.00 ermittelt. Sie ist der Ansicht, es handle sich um einen Kapitalverlust auf Geschäftsvermögen, der bei der Einkommenssteuer abziehbar sei.

Schlagwörter

taxationbusiness lossfarm transferinheritanceself-employed incomeasset depreciationcapital loss

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a loss on the transfer of an agricultural business to a descendant is tax-deductible as a business loss.

Extrahierter Entscheid

Such a loss may be recognized for tax purposes under the stated conditions.

Extrahierte Begründung

The court held that, in the context of a transfer of a farm business to a successor, the resulting loss is not automatically excluded; tax recognition depends on the statutory conditions for business-loss treatment.

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