1-HA.2007.66•1-HA.2007.66 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer vom 20.07.2007
1-HA.2007.66Administrative / 2. Kammer20.07.2007
Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.).
2007 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 321 88 Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 20. Juli 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.C. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2007.66). Aus den Erwägungen II. 5. Momentan liegen keine Anzeichen dafür vor, dass das Migrationsamt dem Beschleunigungsgebot (Art. 13b Abs. 3 ANAG) nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass Parallelabklärungen betreffend die behauptete sudanesische Staatsangehörigkeit des Gesuchsgegners bereits heute angezeigt sind. Sollte sich die nigerianische Staatsangehörigkeit nicht bestätigen, würde einer weiteren Inhaftierung mit dem primären Ziel, festzustellen, ob der Gesuchsgegner nicht doch sudanesischer Staatsangehöriger sei, wohl das Beschleunigungsgebot entgegen stehen. Entgegen der Auffassung des Gesuchstellers zielt eine derartige Parallelabklärung keineswegs darauf ab, einen Negativbeweis zu erbringen. Es geht vielmehr darum, die Ausschaffung des Gesuchsgegners beförderlich an die Hand zu nehmen. Behauptet ein Betroffener