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1-BE.2011.28 ΓÇó No extension of time for detailed appeal reasoning
1-BE.2011.28Verwaltungsgericht / 2. Kammer19.05.2011Dismissed
The Rekursgericht im Ausländerrecht held that an appellant cannot demand a supplementary deadline under § 43(2) and (3) VRPG to file a detailed appeal reasoning. It further held that deadline restoration is unavailable when counsel accepted the mandate despite being unable to prepare the reasoning in time because of vacation absence. The appeal in case 1-BE.2011.28 was therefore unsuccessful on the procedural issue.
§ 43 Abs. 2 und 3 VRPG; Nachfrist für die detaillierte Beschwerdebegründung und Fristwiederherstellung: Das kantonale Prozessrecht begründet keinen Anspruch auf Ansetzung einer Nachfrist zur Nachreichung einer detaillierten Begründung. Wer ein Mandat übernimmt, obwohl er wegen Ferienabwesenheit die fristgerechte Ausarbeitung der Begründung nicht gewährleisten kann, schafft keinen Wiederherstellungsgrund; eine Nachfrist unter dem Titel der Fristwiederherstellung fällt ausser Betracht (E. I./3.2–3.3).
2011 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 347 II. Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts
84 Beschwerdebegründung; Gewähren einer Nachfrist für detaillierte Begründung; Fristwiederherstellung