8C 664/2020 / 8C_664/2020

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

8C_664/2020

Urteil vom 16. Dezember 2020

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Maillard, Präsident, Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer,

gegen

Politische Gemeinde Rapperswil-Jona, Stadtrat, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. September 2020 (B 2020/107).

Nach Einsicht

in die Beschwerde vom 25. Oktober 2020 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. September 2020, in die Verfügung vom 28. Oktober 2020, mit welcher das mit der Beschwerde gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen aussichtsloser Beschwerdeführung abgewiesen und eine Frist zur Leistung des Kostenvorschusses von Fr. 500.- angesetzt wurde, in die Verfügung vom 26. November 2020, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 7. Dezember 2020 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, dass der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und Abs. 3 BGG kostenpflichtig wird,

erkennt der Präsident:

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Abteilung III, und dem Departement des Innern des Kantons St.Gallen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 16. Dezember 2020

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
8C_664/2020
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
8C_664/2020, CH_BGer_008, 8C 664/2020
Entscheidungsdatum
16.12.2020
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026