8C 537/2021 / 8C_537/2021

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

8C_537/2021

Urteil vom 2. November 2021

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichterin Viscione, als Einzelrichterin, Gerichtsschreiber Cupa.

Verfahrensbeteiligte A., vertreten durch B., Beschwerdeführer,

gegen

Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 1, 9102 Herisau, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand Arbeitslosenversicherung (Rückerstrattung; Arbeitslosenentschädigung),

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. Juli 2021 (ERV 21 21).

Nach Einsicht

in die Beschwerde vom 17. August 2021 (Poststempel) gegen das Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. Juli 2021, in die Verfügung vom 9. September 2021, mit der das Bundesgericht das Gesuch von A.________ um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- angesetzt hat, in die Verfügung vom 11. Oktober 2021, mit welcher A.________ zur Bezahlung des Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 22. Oktober 2021 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt die Einzelrichterin:

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 2. Abteilung, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 2. November 2021

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Viscione

Der Gerichtsschreiber: Cupa

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
8C_537/2021
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
8C_537/2021, CH_BGer_008, 8C 537/2021
Entscheidungsdatum
02.11.2021
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026