6F 22/2021 / 6F_22/2021

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

6F_22/2021

Urteil vom 13. Oktober 2021

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied, Bundesrichter Muschietti, Bundesrichterin Koch, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte A.________, Gesuchstellerin,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Uri, Postfach 959, 6460 Altdorf UR, Gesuchsgegnerin,

Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, Rathausplatz 2, 6460 Altdorf UR.

Gegenstand Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. August 2021 (6B_725/2021).

Erwägungen:

Das Bundesgericht trat am 27. August 2021 auf eine Beschwerde der Gesuchstellerin (und damaligen Beschwerdeführerin) gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Uri aus formellen Gründen nicht ein (Urteil 6B_725/2021). Die Gesuchstellerin wendet sich am 8. September 2021 an das Bundesgericht und beantragt (sinngemäss) die Revision des bundesgerichtlichen Urteils vom 27. August 2021.

Die Revisionsgründe sind in den Art. 121, 122 und 123 BGG abschliessend aufgezählt. Die Gesuchstellerin macht keinen dieser Gründe geltend. Dass sie mit dem bundesgerichtlichen Entscheid nicht einverstanden ist, stellt keinen Revisionsgrund dar. Auf das Gesuch ist nicht einzutreten.

Es kann letztmals auf eine Kostenauflage verzichtet werden (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Weitere Eingaben dieser Art in der gleichen Sache, insbesondere weitere unzulässige Revisionsgesuche, werden in Zukunft ohne Antwort abgelegt.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

Es werden keine Kosten erhoben.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 13. Oktober 2021

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill

Zitate

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
6F_22/2021
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
6F_22/2021, CH_BGer_006, 6F 22/2021
Entscheidungsdatum
13.10.2021
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026