Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal
6B_156/2018
Verfügung vom 26. Februar 2018
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführerin,
gegen
Gegenstand Schwere Körperverletzung; Beweiswürdigung, rechtliches Gehör; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern, 2. Strafkammer, vom 9. November 2017 (SK 17 43).
Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 19. Februar 2018 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
Es werden keine Kosten erhoben.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, 2. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 26. Februar 2018
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill