6B 140/2017 / 6B_140/2017

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

6B_140/2017

Verfügung vom 10. Februar 2017

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden, Erster Staatsanwalt, Sennhofstrasse 17, 7000 Chur, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand Einstellungsverfügung; Verfahrenskosten (Nötigung usw.),

Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts von Graubünden, II. Strafkammer, vom 6. Januar 2017.

Erwägungen:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 7. Februar 2017 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

Es werden keine Kosten erhoben.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht von Graubünden, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Februar 2017

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
6B_140/2017
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
6B_140/2017, CH_BGer_006, 6B 140/2017
Entscheidungsdatum
10.02.2017
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026