6B 1238/2021 / 6B_1238/2021

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

6B_1238/2021

Verfügung vom 22. November 2021

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, Gerichtsschreiber Boller.

Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Bertisch, Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, Postfach, 8036 Zürich, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand Entschädigung und Vollzugsbestätigung, Genugtuung; Rückzug,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 16. September 2021 (UE200323-O/U/HEI).

Die Präsidentin zieht in Erwägung:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2021 zurückgezogen.

Demnach verfügt die Präsidentin:

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Es werden keine Kosten erhoben.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. November 2021

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Der Gerichtsschreiber: Boller

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
6B_1238/2021
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
6B_1238/2021, CH_BGer_006, 6B 1238/2021
Entscheidungsdatum
22.11.2021
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026