5A 736/2019 / 5A_736/2019

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

5A_736/2019

Verfügung vom 8. Oktober 2019

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Herrmann, Präsident, Gerichtsschreiber Möckli.

Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Pius Fryberg, Beschwerdeführerin,

gegen

Kantonsgericht von Graubünden,

I. Zivilkammer,

Beschwerdegegner.

Gegenstand unentgeltliche Rechtspflege (vorsorgliche Massnahmen, Abänderung von Eheschutzmassnahmen),

Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts von Graubünden, I. Zivilkammer, vom 7. August 2019 (ZK1 19 124).

Nach Einsicht

in die Verfügung des Kantonsgerichtes von Graubünden vom 7. August 2019, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen im Rahmen des Scheidungsverfahrens bzw. die Abänderung von Eheschutzmassnahmen abgewiesen wurde, in die hiergegen erhobene Beschwerde vom 13. September 2019, in das Schreiben vom 1. Oktober 2019, mit welchem Rechtsanwalt Pius Fryburg namens der Beschwerdeführerin den Rückzug der Beschwerde erklärt hat,

in Erwägung,

dass das Beschwerdeverfahren zufolge Rückzuges durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP), dass es sich angesichts der konkreten Umstände rechtfertigt, auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten (Art 66 Abs. 1 und Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP),

verfügt der Präsident:

Das Verfahren 5A_736/2019 wird infolge Rückzuges der Beschwerde als erledigt abgeschrieben.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Oktober 2019

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Herrmann

Der Gerichtsschreiber: Möckli

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
5A_736/2019
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
5A_736/2019, CH_BGer_005, 5A 736/2019
Entscheidungsdatum
08.10.2019
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026