5A 128/2017 / 5A_128/2017

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

5A_128/2017

Verfügung vom 17. Mai 2017

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter von Werdt, Präsident, Gerichtsschreiber Möckli.

Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Stephan Stulz, Beschwerdeführer,

gegen

Bezirksgericht Bremgarten, Familiengericht, Beschwerdegegner,

B.________, Beistand der betroffenen Kinder.

Gegenstand Aufsichtsanzeige,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 23. Januar 2017.

Nach Einsicht

in den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23. Januar 2017, mit welchem auf die gegen das Bezirksgericht Bremgarten erhobene Aufsichtsanzeige des Beschwerdeführers nicht eingetreten wurde, in die hiergegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen vom 10. Februar 2017, mit welcher namentlich die Übertragung des Verfahrens an ein anderes, unbelastetes Familiengericht und die Platzierung der Kinder an einem neutralen Ort zur Vorbereitung auf eine Rückkehr zum Beschwerdeführer verlangt wurde, in das Schreiben vom 8. Mai 2017, mit welchem die Beschwerde zurückgezogen wurde, unter Beantragung der Kostenfreiheit,

in Erwägung,

dass das Beschwerdeverfahren zufolge Rückzuges durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP), es sich angesichts der konkreten Umständen rechtfertigt, auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten (Art 66 Abs. 1 und Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP),

verfügt der Präsident:

Das Verfahren wird infolge Rückzuges der Beschwerde als erledigt abgeschrieben.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Diese Verfügung wird den Parteien, B.________ und dem Obergericht des Kantons Aargau, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Mai 2017

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Möckli

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
5A_128/2017
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
5A_128/2017, CH_BGer_005, 5A 128/2017
Entscheidungsdatum
17.05.2017
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026